Direktvermarktung: Gesetzliche Änderung des § 44 Abs. 3 LFGB
Der Bundesgesetzgeber hat die Regelung in §44 Abs. 3 LFGB zur Rückverfolgbarkeit geändert: Anforderungen an Lebens- und Futtermittelunternehmer seit dem 1. September 2022 Ab dem 1. September 2022 müssen Sie nach Aufforderung binnen 24 Stunden die Informationen über Ihre gewerblichen Abnehmer per E-Mail im PDF- oder JPEG-Format an die Lebensmittelüberwachung übermitteln können. Dazu genügt das Einscannen der… Read more Direktvermarktung: Gesetzliche Änderung des § 44 Abs. 3 LFGB