Deutscher Berufs und Erwerbs Imker Bund beantragt Steuer- und Abgabenbefreiung für Berufs- und Erwerbsimkereien

Burglauer, 17. Mai 2021 | DBIB Pressemeldung

Der Deutsche Berufs und Erwerbs Imker Bund beantragt erneut komplette Steuer- und Abgabenbefreiung für die deutschen Berufs- und Erwerbsimkereien bei den Bundesministerien für Finanzen und für Ernährung und Landwirtschaft. Auslöser für diesen Antrag ist die Befürchtung der Berufs- und Erwerbsimker*innen, dass der Freibetrag für Land- und Forstwirt*innen, der bisher auch von Berufs- und Erwerbsimkereien als Teil der Landwirtschaft in Anspruch genommen werden kann, nach der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestags am 21. Mai 2021 gestrichen werden soll.

Die deutschen Berufs- und Erwerbsimker*innen kämpfen mit vielen berufsbedingten, bürokratischen Hürden, zusätzlich zu den allgemeinen Steuern und diversen Abgaben. Diese Kombination erschwert die beruflichen Rahmenbedingungen der erwerbsorientierten Imkerei in Deutschland überdurchschnittlich stark.

Annette Seehaus-Arnold, Präsidentin des Deutschen Berufs und Erwerbs Imker Bund erläutert dazu: „Im Gegensatz zu anderen landwirtschaftlichen Betrieben erhalten Berufs- und Erwerbsimkerinnen und -imker weder staatliche oder finanzielle Vergünstigungen für die ökologischen Dienstleistungen, die sie für die Allgemeinheit erbringen, noch eine Einkommensgrundstütze für ihren enormen Beitrag zur Nachhaltigkeit. Die komplette Befreiung von Steuern und Abgaben für die deutschen Imkerinnen und Imker wäre eine einfache und unbürokratische Lösung, um die besonderen, ökologischen und gesellschaftlichen Leistungen der Berufs- und Erwerbsimker anzuerkennen und zu fördern.“

Nun droht auch noch die kleine Steuererleichterung durch den Freibetrag für Land- und Forstwirte, der auch von Berufs- und Erwerbsimker*innen als Teil der Landwirtschaft in Anspruch genommen werden kann, in Höhe von 900 Euro wegfallen. Denn in der Beschlussvorlage für die 30. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestags am 21. Mai 2021 wird unter dem Tagesordnungspunkt 7 in der Vorlage des Bundesministeriums der Finanzen dieser Freibetrag in seiner jetzigen Fassung in Frage gestellt. Der Bundesrechnungshof hält diesen Freibetrag schon seit längerem für rechtlich bedenklich gegenüber anderen Einkunftsarten. Darum fordert der Bundesrechnungshof die Abschaffung seit August 2020. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat hierzu bisher noch keinen Vorschlag präsentiert. 

Auch wenn zur Zeit noch davon auszugehen ist, dass dieser Freibetrag bis zu den Bundestagswahlen im September nicht angetastet wird, so sieht der Deutsche Berufs und Erwerbs Imker Bund diese Steuererleichterung zukünftig auch noch dahinschwinden. Deshalb hat der Deutscher Berufs und Erwerbs Imker Bund diese Woche erneut seinen Antrag auf komplette Steuer- und Abgabenbefreiung für die deutschen Berufs- und Erwerbsimkereien beim Bundesministerium der Finanzen und beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vorgetragen.

Weiterführende Information:
www.bundestag.de/ausschuesse/a08/a08_rpa
www.bundestag.de/resource/blob/840446/8865abf1978e22b7d572f2b32669607c/TO19WP30-data.pdf

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