Jahresgespräch im Ministerium für Landwirtschaft
Im Oktober 2020 fand das jährliche Gespräch zwischen den Imkerverbänden, dem Fachbereich Bienen und Imkerei Mayen und dem Ministerium für Landwirtschaft in Mainz statt. Die Veranstaltung wurde online abgehalten.
Der Referent für Pflanzenbau des Minsteriums berichtete über Probleme im Pflanzenschutz, seitdem die Beizen auf der Basis von Neonikotinoiden weggefallen sind. Vor allem der Blattlausbefall in Zuckerrüben und deren Übertragung von Virosen wurden angeführt. In den vergangenen trockenen Sommern waren Maßnahmen gegen die Kirschessigfliege im Obst- und Weinbau nicht erforderlich. Der Einsatz von Glyphosat sei rückläufig. Die Beratung empfiehlt eine mechanische Beikrautregulierung im Ackerbau und in Sonderkulturen und das Mulchen von Zwischenfrüchten.
Das Bieneninstitut in Mayen baut seine Virusdiagnostik aus. Ein Virusmonitoring soll Informationen darüber liefern, ob auffällig schlecht entwickelte Bienenvölker durch äußerlich nicht erkennbare Pathogene ausgebremst werden. Winterverluste sind insgesamt rückläufig. Das Auftreten von Amerikanischer Faulbrut in Rheinland-Pfalz ist im Vergleich mit anderen Bundesländern vergleichsweise seltener.
Mit der nächsten Förderperiode wird es womöglich ein Investitionsprogramm für Imkereien nach dem Vorbild von Bayern und Baden-Württemberg geben können. Dies wurde in den vergangenen Jahren regelmäßig vom DBIB gefordert. Es bleibt abzuwarten,, wie die Durchführung gestaltet werden wird und welcher Verwaltungsaufwand damit verbunden ist.
Das jährliche Gespräch unter Beteiligung des Pfälzer Bauern- und Winzerverbandes wurde wegen Corona ohne Ersatztermin gestrichen. Dies ist bedauerlich, da zu diesem Anlaß auch die ergänzenden Untersuchungen zur Belastung des Bienenbrotes an den „Hotspots“ in Rheinland-Pfalz behandelt werden sollten.
Belegstellengesetz
Der DBIB hat nach Aufforderung seine Stellungnahme zum Belegstellengesetz in Rheinland-Pfalz abgegeben. Demnach soll ein Schutzradius von 12 km möglich sein. Die Belegstellenbetreiber müssen regelmäßig Bericht über die Aktivitäten und damit die Berechtigung des Schutzstatus abgeben. Eine Anerkennung ist immer zunächst auf drei Jahre begrenzt.
Bestandsimker werden nicht verdrängt werden. In seiner Stellungnahme hat der DBIB gefordert, daß die Wanderimkerei während der Edelkastanienblüte in der Pfalz nicht behindert werden darf. Hiervon wäre die Buckfast-Belegstelle am Taubensuhl betroffen. Die Toleranzbelegstelle Erbeskopf im Hunsrück liegt sehr abgelegen und nicht in einem klassischen Wandergebiet.
Das Gesetzt durchläuft derzeit noch die üblichen Instanzen.
Interessenskonflikt zwischen der Wanderimkerei und Wildbienen
Der BUND hat einen Vorstoß an die Verwaltung im klassischen Ausbreitungsgebiet der Edelkastanie unternommen. Darin wird gefordert, die Bienendichte administrativ zu regeln und damit zu reduzieren. Ein Meinungsaustausch zu diesem Thema zwischen Imkerverbänden, BUND und NABU wurde leider wegen Covid 19 abgesagt.
Der DBIB vertritt die Auffassung, daß es während der Edelkastanienblüte keine Konkurrenz zur Wildbienenpopulation gibt. Laut Literatur gibt es nur eine invasive Wildbienenart, welchen an Edelkastanien Pollen sammelt. Zur Konkurrenz zwischen Wildbienen und Honigbienen gibt es laut Stellungnahme der Deutschen Bieneninstitute keine belastbaren Untersuchungen.
Jeder Wanderimker sollte jedoch ein Interesse daran haben, nach der Edelkastanientracht schnellstens abzuwandern. Die Region ist nach dieser Hauptblüte eine „Wüste“ und die Völker nehmen täglich 500-1000 g an Gewicht ab.
Bericht von: Jan-Dirk Bunsen, DBIB Landesgeschäftsführer Rheinland-Pfalz
Horterhof 24
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Jan-Dirk.Bunsen(at)Berufsimker.de