Neue EU-Verpackungsverordnung: Was gilt jetzt für Imkereien?

Foto: KI generiert / Gemini / Michael Bartel
Foto: KI generiert / Gemini / Michael Bartel

Seit dem 12. August 2026 ist der Großteil der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft – und hat für eine Menge Verunsicherung unter Gewerbetreibenden gesorgt. Die neue Verordnung soll Verpackungsmüll maßgeblich reduzieren, Recyclingquoten verbessern, die Kreislaufwirtschaft stärken und macht strengere Vorgaben für Schadstoffe wie PFAS und Schwermetalle. Außerdem werden verbindliche Anforderungen an die Wiederverwendbarkeit, Kompostierbarkeit und Kennzeichnung von Verpackungen definiert. Im Folgenden erläutern wir, was die neue Verordnung für die deutsche Berufsimkerschaft bedeutet.  

Eines vorweg: Wer als Hobby imkert – bis zu 30 Völker, keine steuerlich geltend gemachten Gewinne oder Verluste – bleibt von den Vorgaben der PPWR befreit. Für alle gewerblich tätigen Imkereien, auch Kleinstunternehmen, ändert sich dagegen einiges an der Systematik, wenn auch weniger am bereits seit Längerem geltenden Grundprinzip. Was ist damit gemeint? 

Unterscheidung zwischen Erzeuger und Hersteller 

Die PPWR gliedert die Lieferkette u.a. in Lieferanten, Erzeuger und Hersteller einer Verpackung. Detaillierte Informationen dazu sind im DIHK-Merkblatt zur neuen europäischen Verpackungsordnung zusammengestellt.  

Demnach ist Erzeuger, wer die Verpackung entwickelt oder produzieren lässt und für ihre Konformität mit den EU-Vorgaben geradesteht – dafür braucht es künftig eine technische Dokumentation und eine Konformitätserklärung.  

Hersteller ist, wer die erweiterte Verantwortung trägt, also die Entsorgung finanziert und sich dafür registrieren muss. In den meisten Fällen ist das deckungsgleich mit dem bisherigen Verständnis. Wer sich bereits bei der offiziellen Datenbank der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) registriert hat, bleibt es auch.  

Wer als Berufsimker:in das klassische Honigglas des D.I.B. für die Vermarktung seines Honigs nutzt, muss sich um die neue Konformitätserklärung nicht selbst kümmern: Der Deutsche Imkerbund übernimmt das über die Marke “Echter Deutscher Honig” zentral für das Imker-Honigglas.  

Aber: Es wird zusätzlich empfohlen, auf dem Deckel den Hinweis “Mehrwegglas” aufzudrucken – das erleichtert die Einordnung als wiederverwendbare Verpackung und damit oft den Verzicht auf eine Systembeteiligung (“Pfandglas”) für das Glas selbst. Die grundsätzliche Pflicht zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID bleibt für gewerbliche Imkereien wie bisher bestehen, sofern eine Registrierungspflicht besteht. 

Wer mit seinem Honig deutsche Supermärkte beliefert oder sie dort selbst vermarktet, musste in der Regel auch schon in der Vergangenheit seine Verpackungen entsprechend lizensieren – bspw. beim Grünen Punkt oder anderen Organisationen – um sie über den Listungsprozess der einzelnen Supermärkte in den Verkehr zu bringen. Bei wem das in der Vergangenheit funktioniert hat, für den ändert sich durch die neue Verpackungsverordnung nichts.  

Versand ins EU-Ausland

Komplizierter wird es beim Versand – und zwar unabhängig vom Glas. Karton, Füllmaterial, Etiketten und Klebeband zählen ebenfalls als Verpackung im Sinne der PPWR. Wer Honig oder andere Produkte ins EU-Ausland verschickt, kann dort zum Hersteller des Versandkartons werden und muss sich unter Umständen auch im Zielland registrieren, eine Konformitätserklärung vorhalten und länderspezifische Meldepflichten erfüllen. Für kleinere Betriebe mit gelegentlichem Versand ins EU-Ausland lohnt sich hier ein genauer Blick, bevor das nächste Paket über die Grenze geht. 

Was bleibt zu tun? Wer bereits bei LUCID registriert ist und ausschließlich in Deutschland verkauft, muss aktuell wenig ändern. Wer neu ins Geschäft einsteigt, grenzüberschreitend verschickt oder unsicher ist, sollte den eigenen Status jetzt klären. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) bietet dafür eine praxisnahe Einstiegsseite. 

Weiterführende Informationen: 

 

Wir werden die Einführung der PPWR weiter beobachten. Einzelne Fragen – bspw. über die künftige Kennzeichnung von Mehrwegverpackungen – sind aktuell noch nicht abschließend beantwortet. Sollten sich rechtliche Vorgaben weiter konkretisieren oder ändern, werden wir euch entsprechend informieren.  


Medienkontakt:

Michael Bartel
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Erwerbs- und Berufsimkerbund e.V. (DBIB)
E-Mail: presse@berufsimker.de

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