Aktuelle Beiträge

Qualifizierter Mitarbeiter, Geselle oder Meister für Bioland-Imkerei Juni 24, 2025

Wir suchen einen qualifizierten Mitarbeiter, Gesellen oder Meister.

In der dritten Generation betreiben wir mit 2 Meistern, 2 Festangestellten, 1 Saisonkraft, Auszubildenden und Praktikanten eine Bioland Imkerei.

Umfassende Arbeitsgebiete:

  • Produktion der Bienenkästen in der eigenen Tischlerei
  • Zucht von Königinnen und Transport zu Belegstellen, Aufbau der Ableger und Eingliederung in die Wirtschaftsvölker
  • Versorgung der Wirtschaftsvölker über das ganze Jahr
  • Begleitung bei den Wanderungen der Bienen
  • Einwintern und Behandlung der Völker
  • Verarbeitung des Honigs
  • Abfüllen

nach Absprache:

  • Vermarktung
  • Verkauf auf Wochenmärkten
  • Beliefern der Einzelhandel, u.a. Naturkostläden und Supermärkte

Ihr Profil:

  • Praktische Berufserfahrung
  •  Sehr belastbar, hohe Teamfähigkeit
  • kein Problem mit schweren körperlichen Tätigkeiten
  • auch unter Stress stets präzise und zuverlässig
  • hohes Verantwortungsbewusstsein
  • C oder CE Führerschein von Vorteil

Wir bieten:

  • familiäres Umfeld
  • eine strukturierte, persönliche Einarbeitung durch erfahrene Kolleg:innen
  • Du wirst von Beginn an Teil unseres Teams – wir begleiten dich Schritt für Schritt
  • Du kannst Verantwortung übernehmen, sobald du bereit bist
  • Wir bieten langfristige Entwicklung statt kurzfristiger Aushilfe
  • Ein offenes, wertschätzendes Umfeld, in dem Fragen erwünscht sind
  • Dynamisches Arbeitsumfeld mit flachen Hierarchien und kurzen Wegen
  • Faire Bezahlung, Urlaub nach Tarif/Betriebsvereinbarung, geregelte Arbeitszeiten

Kontakt: 

Lukas Hensel – Tierwirtschaftsmeister Imkerei

Imkerei-Hensel
Im Hohlen Graben 12
33034 Brakel-Bellersen
www.imkerei-hensel.de

T 05276 8792
M 01520 9074548
info(at)imkerei-hensel.de

Imkerkran Apijuneda zu verkaufen Juni 23, 2025

Imkerkran Apijuneda , Model AJ2006H auf Anhänger

Imkerkran Apijuneda. Foto Ralf Walker

Zum Verkauf steht ein Imkerkran von Apijuneda (Spanien) mit 5,03 m Auslegerlänge (hydraulisch telekopierbar). Fix fertig montiert (begutachtet durch TÜV) auf einem Hapert-Anhänger mit Parabelfederung.. Entspannter können Bienen auf einem Anhänger nicht reisen! Wirklich top. Der Kran ist in einwandfreiem Zustand. Es gehört ein Greifer dazu, welcher sich individuell einstellen lässt. Außerdem sind zwei Funkfernbedienungen inklusive. Benutzt wurde der Kran um Zweier-Paletten sowie einzelne Beuten zu greifen. Ideal auch zur Honigraumernte sowie setzen von Bienenfluchten. Der Greifer ist anpassbar auf verschiedene Beutenmaße. Zusätzlich wurde eine Transportkiste angefertigt, welche den Transport von Spanngurten sowie der Stromversorgung einfach ermöglicht. So ist der Anhänger nebst Kran unabhängig vom Zugfahrzeug einsatzbereit und alles ist griffbereit.  Verkauf erfolgt auf Grund von Imkereiauflösung.

Anhängerdaten:  Hapert H-2 505x220xcm 3500 kg. Niedriges Fahrwerk mit schwarzen Felgen. Nutzlast ca. 2700 kg, bzw. mit Kran ca. 2350 kg. Der Siebdruckboden wurde zusätzlich beschichtet. Erstzulassung 2018

Krandaten: 140 kg Nutzlast, wenn voll ausgefahren. Gewicht des Krans 350 kg. Baujahr 2018, montiert dann in 2019.

Neupreis inkl. Montage des Krans sowie Staubox und doppelter Batterieversorgung liegt bei gut 31.000 Euro. Gebraucht für 21.000 Euro VB. Ohne jegliche Zeitverzögerung sofort einsetzbar und mit bereits ausgemerzten kleineren Kinderkrankheiten. Als Dreingabe gibt es noch Bordwände sowie eine Deichselabdeckung und Abstützungen mit dazu. Der Anhänger kann besichtigt werden und auf Wunsch auch zugestellt werden, wenn wir uns handelseinig sind.

Kontakt über Ralf Walker (telefonisch oder WhatsApp): 01621897565.

Weitere Bilder finden sich hier: https://www.imkermarkt.de/classifieds/73150-imkerkran-apijuneda-model-aj2006h-auf-anhaenger?search_id=283761

Nervengift Acetamiprid: EU senkt Grenzwerte – Deutschland spritzt noch mehr Juni 5, 2025

Widersprüchlicher kann die Politik nicht handeln: Während die EU-Kommission die Grenzwerte von Acetamiprid in Lebensmitteln strenger setzt und erst im Januar abgesenkt hat, wird in Deutschland mit Notfallzulassungen das für Bienen und Menschen gefährliche Neonicotinoid im Freiland noch großflächiger verspritzt. Mit schlimmen Folgen: Das Nervengift landet mit Salat, Kirschen, Zucchini, Paprika und Spinat auf unserem Esstisch und ist bereits im Gehirn von Kindern nachgewiesen worden.

Sonnenblumenfeld. Foto: Janine Fritsch
Acetamiprid darf über Notfallzulassungen auch auf Sonnenblumen verspritzt werden. Für Wild- und Honigbienen sind sie wichtige Pollenquellen im Spätsommer. Foto: Janine Fritsch

78 neue Notfallzulassungen für 2025 hat das Verbraucherschutzministerium (BVL) am 3. Juni veröffentlicht. Darunter 10 Anwendungen von dem hochgiftigen Neonicotinoid Acetamiprid. Während sich früher die Notfallzulassungen für Neonicotinoide in erster Linie für den Einsatz als Saatgutbeize bei Zuckerrüben beschränkten, kann es in den letzten Jahren „über die bestehende Zulassung hinaus“ im Freiland auch an Futtererbse, Sonnenblume und – dieses Jahr ganz neu – auch an Kartoffeln bis zu 120 Tage verspritzt werden. Nicht nur für Bienen, auch für Menschen nimmt die Belastung jedes Jahr zu, kritisieren der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund und das Bündnis für Neonikotinoidfreie Landwirtschaft.

500.000 Fußballfelder: 7-mal mehr Fläche als letztes Jahr

„Mit der Kartoffel kommt nicht nur eine neue Pflanze hinzu, sondern – was noch viel schlimmer ist – insgesamt sind die erlaubten Flächen deutlich erweitert worden.“ Bündnissprecher Matthias Rühl ist schockiert über das Ausmaß: „Während für vier Produkte mit dem Wirkstoff Acetamiprid die Spritzung von insgesamt „nur“ 94.000 Hektar in 2023 und 54.000 Hektar in 2024 freigegeben war, sind es in diesem Jahr mit Stand 4.6.2025 insgesamt 359.000 Hektar. Das sind sieben Mal mehr als letztes Jahr. Insgesamt reden wir da von rund 500.000 Fußballfeldern.“

Acetamiprid schädigt das Nervensystem und wird zur Bekämpfung von Schädlingen, in der Landwirtschaft, bei Zuckerrüben insbesondere gegen die Schilf-Glasflügelzikade, in Gewächshäusern und sogar in Wohngebieten eingesetzt. Sein Einsatz stieg massiv an als 2018 die drei Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam für den Freilandeinsatz als Saatgutbeize verboten wurden. U.a. weil sie für Wild- und Honigbienen hochtoxisch sind. Man wich auf Acetamiprid aus. Es war das einzige in Deutschland noch zugelassene Neonicotinoid. Während die Nutzung als Saatgutbeize – nur das Saatgut wird mit dem Insektengift ummantelt – die Verbreitung in der Umwelt noch etwas eindämmte, ist das beim Spritzen nicht mehr so.

Abdrift gefährdet Bienen und Menschen

Gespritzt verteilt sich das Pestizid mit der Abdrift durch Wind kilometerweit bis in Naturschutzgebiete, auf 1500 Höhenmeter in Bergregionen und sogar in abgelegene Bergtäler. Das wurde in mehreren aktuellen Studien nachgewiesen. Das Mittel wirkt systemisch und verteilt sich in der ganzen Pflanze. Es wird es nicht nur von Schädlingen, sondern auch von Nützlingen wie Honig- und Wildbienen und über Obst und Gemüse auch von uns Menschen in mittlerweile relevanten Mengen aufgenommen.

Nervengift in Gehirnen von Kindern nachgewiesen

Foodwatch warnte schon vor 2 Jahren, dass der Absatz von Acetamiprid seit dem Verbot der anderen Neonicotinoide „stark angestiegen“ sei. Mit fatalen Folgen: „Immer mehr Rückstände landen im Essen. Die Belastung von Obst und Gemüse mit Acetamiprid hat sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdreifacht! Besonders betroffen: Süßkirschen, Pomelos, Zucchini, Auberginen, Spinat und Paprika.“ Erst Ende Januar hat die EU-Kommission die Rückstandswerte von Lebensmitteln mit Acetamiprid deshalb deutlich abgesenkt. Diese Verbesserung für den Verbraucher war schon länger geplant u. a. weil „Acetamiprid-Abbauprodukte im Gehirn von Kindern und Erwachsenen nachgewiesen worden waren.“

Schnell noch Notfallzulassungen vor August 2025?

Allerdings tritt die EU-Verordnung erst am 19. August in Kraft. Es scheint so, also ob man die Zeit bis dahin noch mit vielen Notfallzulassungen ausnutzen möchte.

BVL vergisst eigene Regeln: Fruchtfolge ist „mildere Maßnahme“

Das BVL schreibt selbst, dass Notfallzulassungen nur begründet seien, „wenn eine Gefahr für die Gesundheit und den Schutz von Kulturpflanzen nicht anders abzuwenden“ und sichergestellt ist, „dass die menschliche Gesundheit nicht gefährdet wird.“ Aber: Acetamiprid ist laut einer aktuellen Studie der Uni Hohenheim für bestimmte Insekten wie Weichwanzen 11.000 mal giftiger ist als bislang gedacht und damit eine Gefährdung sicher gegeben. Und: Diese Gefährdung der Umwelt und unserer Lebensmittel wäre überhaupt nicht nötig, wenn eine vernünftige Fruchtfolge eingehalten würde. Denn das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) schreibt selbst: „Wintergetreide ist für den Lebenszyklus der Zikade eine wichtige Grundlage. Der Verzicht auf Wintergetreide nach Zuckerrüben und Kartoffeln mindert den Befall wesentlich.


Rückfragen an:

Matthias Rühl, Sprecher beim Bündnis für Neonicotinoidfreie Landwirtschaft
E-Mail: matthias.ruehl(at)t-online.de

Janine Fritsch, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbund
Tel: 0151 / 651 68 241
E-Mail: presse(at)berufsimker.de


Links und Quellen:

  1. Gefährliches Insektengift in Lebensmitteln: https://www.foodwatch.org/de/gefaehrliches-insektengift-in-lebensmitteln
  2. EU-Kommission senkt Grenzwerte für Acetamiprid:
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202500158
  3. Einschränkung der Anwendung von Acetamiprid: https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/04_pflanzenschutzmittel/2024/2024_10_23_Fa_Acetamiprid_RHG_Absenkung.html
  4. Liste der Notfallzulassungen: https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/02_ZulassungPSM/01_ZugelPSM/02_Notfallzulassungen/psm_ZugelPSM_notfallzulassungen_basepage.html;jsessionid=64562F456C9D978C6D0D054455CA9AAA.internet982?nn=11031260#doc11031262bodyText4
  5. Abdrift von oberflächlich ausgebrachten Spritzmitteln: https://rptu.de/newsroom/pressemitteilungen/detail/news/pressemeldung-studie
  6. Abdrift bis in die Bergwelt auf 1500 Höhenmeter: https://umweltinstitut.org/landwirtschaft/meldungen/studie-bestaetigt-pestizide-flaechendeckend-nachweisbar/
  7. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/pflanzenbau/pflanzenschutz/schilf-glasfluegelzikade.html)
  8. Antworten auf aktuelle Fragen zu Auswirkungen von Neonikotinoiden: https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fokusmeldungen/04_pflanzenschutzmittel/2021/2021_02_12_fokus_Auswirkungen-von-Neonikotinoiden.html
  9. Neonicotinoide – ein Risiko für Bienen: https://www.landwirtschaft.de/umwelt/natur/biodiversitaet/neonicotinoide-ein-risiko-fuer-bienen

 


05.06.2025/Berufsimkerbund/Janine Fritsch (6500 Zeichen)

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EU-Vorschlag zu Neuer Gentechnik fahrlässig: KI-Experiment kreiert giftigen Genmais trotz eingehaltener Regeln Mai 28, 2025

Augenöffner-Experiment zu Neuer Gentechnik

Symbolbild Genmais. Foto: Aurelia Stiftung
Symbolbild Genmais. Foto: Freepic/jcomp & AdobeStock/iuriimotov

Derzeit wird in EU-Gremien über eine Lockerung des Gentechnik-Rechts verhandelt. Die EU-Kommission will in Kürze so genannte NGT-1-Pflanzen ohne Prüfung in die Umwelt freisetzen und damit den Schutz vor Gentechnik in Nutzpflanzen lockern. Wie riskant das ist, zeigen jetzt drei Organisationen. Mit Hilfe einer kostenfreien KI haben sie in wenigen Tagen den Bauplan für eine hochgiftige Maispflanze entwickelt und dabei alle NGT-Regeln eingehalten

Benny Haerlin, Koordinator von Save Our Seeds, bringt es auf den Punkt: „Dieser kleine Praxistest mit ChatGPT führt die von Anfang an fahrlässige und wissenschaftlich unhaltbare Vorstellung der EU-Kommission ad absurdum, die Anzahl statt Qualität gentechnischer Veränderungen zur Grundlage ihrer Risikobewertung zu machen. Die Künstliche Intelligenz macht ihre Kriterien schon beim ersten Anlauf lächerlich. Gut, dass noch Zeit ist, die Notbremse zu ziehen.“

EU-Vorschläge für NGT-Regulierung fahrlässig und unzureichend

Laut Vorschlag der EU-Kommission sollen künftig Pflanzen aus Neuer Gentechnik (NGT), die mit weniger als 20 genetischen Veränderungen und ohne genetisches Fremdmaterial  erzeugt sind, ohne Prüfung der Umweltrisiken und ohne Lebensmittelkennzeichnung auf den Markt kommen. Was die Politik dabei ignoriert oder nicht verstanden hat: Mithilfe von künstlicher Intelligenz (KI) können sehr schnell und gezielt, auch gefährliche NGT-Pflanzen entwickelt werden, die diese Regeln einhalten. Und: Es gibt keine belastbare wissenschaftliche Begründung, dass NGT-Pflanzen, unterhalb dieses ‚magischen Schwellenwerts‘ von 20 genetischen Veränderung sicherer sind als andere gentechnisch veränderte Pflanzen.

Mit KI schnell designte Giftpflanze unter Einhaltung aller Regeln

Dass es mit KI relativ einfach ist und schnell geht eine solche erlaubte und dennoch hochgefährliche Pflanze zu designen, zeigt ein kleines Proof-of-Concept-Experiment. Die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Kriterien dienten dabei als Bauanleitung, um eine verpflichtende Risikoprüfung zu umgehen. Ziel war es, eine insektizide Maispflanze zu entwickeln, die die EU-Regeln einhält. In weniger als einer Woche war der Bauplan für eine NGT-1-Mais-Pflanze mit ChatGPT erstellt, die dauerhaft erhöhte Mengen eines Eiweißes produziert, das für bestimmte Schmetterlinge der Ordnung der Lepidoptera potentiell giftig ist, indem sie die Verdauung stört. Die Tiere würden verhungern. Zu dieser Insektenordnung gehört bspw. der Maiszünsler (Ostrinia nubilalis), der als Schadinsekt im Maisanbau gilt.

Nicht nur Zielinsekten sterben

Das Problem dabei ist aber, dass nicht nur die gewünschten Schädlingsarten durch insektizide Pflanzen dezimiert werden, sondern dass auch ernsthafte Risiken für Nicht-Ziel-Organismen, die Nahrungsnetze, die Funktionen der Ökosysteme und die biologische Vielfalt bestehen. Nach den aktuellen EU-Gesetzesvorschlägen könnten solche Pflanzen dennoch künftig als NGT-1-Pflanzen ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung freigesetzt und vermarktet werden.

Die Idee zu dem jetzigen Experiment mit dem durchschlagenden Ergebnis kam von der Aurelia Stiftung. Der Verein Testbiotech setzte sie in ein plausibles Designbeispiel um und die Initiative SaveOur Seeds (SOS) brachte weitere Grundlagenkenntnisse mit ein.

Weltweit arbeiten Labore an der Verbindung von künstlicher Intelligenz und Gentechnik. Die ohnehin bereits dynamische technologische Entwicklung wird sich dadurch noch weiter beschleunigen. Sie bietet nicht nur Vorteile, sondern auch Risiken, die es ebenfalls zu bedenken gilt. Der hier erstellte insektizide KI-Mais kann als eine Art experimenteller Beweis dafür angesehen werden, dass die EU-Vorschläge für die künftige Regulierung von NGT-Pflanzen unzureichend und bereits überholt sind, noch bevor sie in Kraft treten könnten. Deswegen sollte der Vorschlag der EU-Kommission zurückgezogen werden.

Weiterführende Links


28.05.2025/Berufsimkerbund/Janine Fritsch mit Quellen von TestBiotech, Aurelia Stiftung (4300 Zeichen)

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 Medienkontakt: Janine Fritsch, presse(at)berufsimker.de

Apimondia 2025 in Kopenhagen – Jetzt Tickets sichern Mai 28, 2025
Apimondia Kopenhagen September 2025
Apimondia Kopenhagen September 2025

Die Apimondia 2025 findet diesmal in der wunderschönen dänischen Hauptstadt Kopenhagen statt. Der Kongress wird gemeinsam von den Imkerverbänden in Schweden, Norwegen und Dänemark organisiert. Veranstaltungsort ist das  Bella Center. Skandinaviens grösstes Konferenz- und Ausstellungszentrum liegt zentral in Kopenhagen, nur 6 Kilometer vom  Flughafen und 8 Kilometer vom Stadtzentrum entfernt. Neben der großen Fachausstellung, wird es ein spannendes Vortragsprogramm mit deutscher Übersetzung sowie Exkursionen innerhalb Dänemarks und in die beteiligten Ländern Schweden und Norwegen geben.

Anmeldung zu Gruppentickets

Der Deutsche Imkerbund und die Armbruster Imkerschule organisieren Gruppentickets für interessierte Teilnehmer. Das ermöglicht deutliche Preisrabatte. Der Eintrittspreis für den gesamten Kongress beträgt regulär bis zum 5. September 375 EUR pro Person.

-> Alle Infos zu Apimondia 2025, reguläre Tickets und Programm

Gruppentickets Armbruster Imkerschule

Wird die Anmeldezahl für ein Gruppenticket dort erreicht, kann sich die Teilnahmegebühr auf bis zu 225 Euro reduzieren.

-> Tickets bei der Armbruster Imkerschule

Gruppentickets Deutscher Imkerbund

Auch beim D.I.B. gibt es die Möglichkeit, vergünstigte Gruppentickets für den Eintritt zu erhalten, abhängig von der Teilnehmeranzahl. Der  D.I.B. bündelt alle Anmeldungen und staffelt den Rabatt:

  • Ab 50 Teilnehmern – 75 Euro Rabatt pro Person
  • Ab 100 Teilnehmern – 100 Euro Rabatt pro Person

-> Tickets beim Deutschen Imkerbund

Hotel und Unterkunft

Die Hotelbuchung erfolgt ausschließlich über die offizielle Vermittlungsagentur MCI. Die Buchung ist individuell oder als Gruppe über folgenden Link möglich:

-> Apimondia25- Hotels

Erfolg für Erwerbsimker bei Honigfälschung Mai 27, 2025

Beschluss der Verbraucherschutzminister: auch nicht-offizielle Analysen sollen genutzt werden

In der Verbraucherschutzministerkonferenz wurde es dem Bund jetzt offiziell mitgeteilt: Die amtlichen Analyseverfahren reichen derzeit nicht aus, die ausgefeilten Fälschungstechniken aufzudecken. Private Labore und dem Stand der Technik entsprechende neueste Verfahren sollen sofort auch ohne offizielle Anerkennung einbezogen werden, bis das Nationale Referenzlabor einen aktualisierten Methodenpool erarbeitet hat.

Honig im Labor: Vorbereitung für den DNA-Test. Foto: EBPA
Honig im Labor: Vorbereitung für den DNA-Test. Foto: EBPA

Lange haben die Berufsimker für die Aufdeckung von Honigverfälschungen mit neuen Methoden gekämpft und dabei alle Hebel in Bewegung gesetzt – öffentlich und hinter den Kulissen. Jetzt gibt es einen großen Erfolg: In der Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder am 21. und 22. Mai in Berlin kam auch das Thema „Amtliche Untersuchungsmethoden gegen Honigverfälschungen“ auf den Tisch.

Die Verbraucherschutzminister und -senatoren haben nun weitreichende Beschlüsse gefasst. Unter anderem fordern sie den Bund auf schnellstmöglich zusätzlich zu den offiziellen und teils veralteten Verfahren auch neue, „von privaten Auftragslaboren verwendete Methoden“ für die amtliche Lebensmittelüberwachung einzusetzen. (1) Damit sollen nun also auch Methoden berücksichtigt werden, die bislang noch nicht in der Liste der Untersuchungsmethoden des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als standardisiert oder offiziell anerkannt gelten. Grundlage für diese klare Positionierung der Ministerkonferenz ist ein umfassendes Schreiben des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbunds und des Imkerverbands Rheinland-Pfalz, das im April an alle Staatssekretäre der 16 Bundesländer verschickt wurde. (2)

Grundlage für Beschlüsse: Bericht der Imkerverbände

In dem 5-seitigen Bericht zeigen die beiden Imkerverbände Schritt für Schritt auf, warum es höchste Zeit ist, dass die Lebensmittelüberwachung ihren Methodenpool offiziell um modernste Verfahren, wie es u.a. die DNA-Analyse ist, erweitert, dass sie private Labore einbinden kann, um die Behörden zu unterstützen, und dass auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese deutlich erweiterten Maßnahmen bereits vorliegen, um das sofort umzusetzen.

Vorbild: EU-Aktion From the Hives

Denn mit der Delegierte Verordnung (EU) 2019/625 und mit der Neufassung der Frühstücksrichtlinie im letzten Jahr bekamen die Behörden weit mehr Handlungsspielraum zum sofortigen Einsatz von modernen State-of-the-Art-Methoden der Lebensmittelanalyse an die Hand. Vorangegangen war die koordinierte Aktion der Europäischen Kommission „From the Hives“, bei der zwischen 2021 und 2022 insgesamt 320 Proben von Importhonigen an den EU-Grenzen gezogen wurden. Schon damals war die Quote der Honig unter Fälschungsverdacht mit 46 % immens hoch. Sie entsprachen nicht der Honigrichtlinie und waren mit Zuckersirup gestreckt. (3)

Kein weiteres Warten: Honigmarkt unter Druck

Ausschlaggebend für die Minister war auch, dass die Situation auf dem Honigmarkt nun keinen Aufschub mehr duldet. Durch die jahrelange Einfuhr von gepanschten Importhonigen zu Dumpingpreisen hat sich die Situation für die heimischen Berufsimker mittlerweile dramatisch zugespitzt. Klar ist: Mit den hiesigen hohen Erzeugerkosten kann niemand in einem unfairen Markt mithalten. Imker bleiben auf ihrem Honig sitzen und werden gezwungen unter Herstellungskosten zu verkaufen.

EU-Kommission: Amtliche Analysemethoden reichen nicht

Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat mit ihren Beschlüssen die jahrelange Vorarbeit der EU-Kommission berücksichtigt. Denn die Gemeinsame Forschungsstelle der EU (JRC) konnte das weit größer als bislang angenommene Ausmaß von Betrug am Honigmarkt nur aufdecken, weil sie „andere Methoden mit einer verbesserten Nachweisfähigkeit“, dem Bündel der etablierten Verfahren hinzugefügt haben. Auch diese Methoden waren noch nicht „offiziell anerkannt“ und gelistet, entsprachen aber dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Im EU-Bericht heißt es: „Die amtlichen Analysemethoden zur Feststellung der Authentizität von Honigen sind nicht weit genug entwickelt und nicht sensibel genug, um geringe und mittlere Verfälschungsgrade durch zugesetzte Zucker zu erkennen“. (3)

Betrüger nutzen die Schwächen

Und gerade die Kombination aller zur Verfügung stehenden Methoden scheint dabei der entscheidende Schlüssel zur Aufdeckung zu sein, denn so das JRC: „Betrüger nutzen die Schwächen der derzeitigen Methoden und passen den Grad der Verfälschungen (an die verwendeten Methoden, erg. d. Red.) entsprechend an.“

Sirupe, werden auf internationalen Messen angeboten mit Hinweis darauf, welche Analysen bestanden werden. Foto: EBPA
Sirupe, werden auf internationalen Messen angeboten mit Hinweis darauf, welche Analysen bestanden werden. Foto: EBPA

Jetzt liegt es an den Bundesbehörden

Vor allem Klimaschutzministerin Katrin Eder und Staatsekretär Dr. Erwin Manz ist der jetzige Durchbruch zu verdanken. Sie haben die Bedeutung der Methodenerweiterung für den Verbraucherschutz erkannt und die Forderung der Imker in die Konferenz eingebracht. Nun liegt es vor allem am Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die gefassten Beschlüsse schnell und konsequent umzusetzen, um die Verbraucher effektiv zu schützen und die Qualität von Honig nachhaltig sicherzustellen.

Die Originalbeschluss des Maßnahmenpakets ist im Presseprotokoll der VSMK, TOP 36, und die Argumente der Verbände dem Schreiben „Honigverfälschung: DNA-Analysemethoden für Honig – Amtliche Lebensmittelüberwachung“, vom Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIB) und Imkerverband Rheinland-Pfalz (IRP) zu entnehmen.

Quellen und Links

  1. Presseprotokoll Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) (23.5.25): https://berufsimker.de/wp-content/uploads/2025/05/250523-23.VSMK-Presseprotokoll-Honiganalyse-TOP36.pdf
  2. Schreiben Imkerverbände DBIB und IRP an die Staatssekretäre (9.4.25): https://berufsimker.de/wp-content/uploads/2025/05/Honiganalysen-Lebensmittelueberwachung-DBIB-250409.pdf
  3. EU-Kommission/Food Safety: JRC-Dokument „Sensible Information…“ (2021) https://food.ec.europa.eu/document/download/7186ec16-8f9d-4459-b155-f424ee6c7e3e_de?filename=official-controls_food-fraud_2021-2_honey_qandas_de.pdf
  4. EU-Aktion From the Hives (2023): https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC130227

 


27.05.2025/Berufsimkerbund/Janine Fritsch

(6000 Zeichen) Der Artikel darf kostenfrei verwendet werden. Text und Bilder unterliegen dem Urheberschutz. Bei Verwendung ist folgende Quelle anzugeben: „Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbund/Janine Fritsch“

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Medienkontakt:

Janine Fritsch, presse(at)berufsimker.de

100 Bienenvölker auf Zander zu verkaufen Mai 26, 2025

Aus Altersgründen verkaufe ich nach der Einfütterung oder nach der Auswinterung 100 Bienenvölker auf Zandermaß. Die Bienenvölker sitzen auf Zander Herold Beuten. Diese können auf Wunsch mit erworben werden. Die Bienenvölker sind Bio zertifiziert. Natürlich werden die Völker mit Gesundheitszeugnis verkauft.

Bitte wenden Sie sich frühzeitig an beschriebene Adresse, zwecks Angebot und Preisverhandlung.

Imkermeister
Thomas Körsten
Heldenbergstraße 2
545 70 Neroth
Handy 0175 4070 254
info(at)eifelimker.de

Ausbildungsstelle: Tierwirt Fachrichtung Imkerei Mai 19, 2025

Du suchst nach einem interessanten Ausbildungsplatz und interessierst dich für Honigbienen? Du bist von der Forschung fasziniert? Dann suchen wir dich!

An der
Landesanstalt für Bienenkunde
der Universität Hohenheim
ist ab dem 1.9.2025 ein Ausbildungsplatz für

Tierwirt Fachrichtung Imkerei
zu besetzen.

Wir suchen jemanden mit:

  • Mindestens einen sehr guten Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Abschluss
  • Du hast großes Interesse an Bienen und hast keine Allergie gegen Bienengift!
  • Du bist verantwortungsvoll, anpackend, tüchtig und engagiert
  • Du arbeitest gerne im Team
  • Du bist offen in Kommunikation und kommst mit E-Mails und MS-Word gut zurecht

Zur Ausbildung gehört:

  • Arbeiten an Bienenvölkern
  • Erzeugung, Gewinnung und Verarbeitung von Bienenprodukten (Honig, Wachs …)
  • Vermehrung von Bienenvölkern und Bienenköniginnen
  • Herstellen und Instandhalten von imkerlichen Betriebsmitteln

Während der Ausbildung werden die fachtheoretischen Inhalte sowie der Berufsschulunterricht in Blockform (2×3 Monate, Januar bis März) als überbetriebliche Ausbildung in Celle, Niedersachsen vermittelt.

Beginn der Ausbildung: Die Ausbildung beginnt am 1. September 2025 und dauert 3 Jahre

Bewerbung: Interessierte können sich ab sofort schriftlich mit den üblichen Bewerbungsunterlagen bewerben. Bitte alle Unterlagen in einer PDF-Datei zusammenfassen und bis zum 30.5.2025 per E-Mail an kirsten.traynor(at)uni-hohenheim.de senden.

Link zur Orignalausschreibung: https://bienenkunde.uni-hohenheim.de/stellenangebote

Weltbienentag 2025: Ohne Bienen kein Leben – ohne Imker kein Honig Mai 15, 2025

Bienen und Imkerei schützen, heißt Zukunft sichern!

Ohne Bienen keine Äpfel, kein Rapsöl, kein Erdbeerkuchen! Zum Weltbienentag erinnern wir an die Leistung der Honigbiene, aber auch an die Menschen, die sie schützen und pflegen. Denn ohne Bienen wäre unser Speiseplan kaum wiederzuerkennen und ohne Imker gäbe es kaum noch Bienenvölker. Honig regional kaufen und Imker unterstützen, heißt auch Bienen schützen. Die neue Honig-Verkaufsstellenkarte auf honigretten.de hilft dabei

Honigbiene an Ginster. Foto: Janine Fritsch
Honigbiene an Ginster. Foto: Janine Fritsch

Am 20. Mai feiern wir zum 8. Mal den Weltbienentag. Ins Leben gerufen wurde der internationale Gedenktag vor sieben Jahren von den Vereinten Nationen auf Initiative Sloweniens. Dort wurde an diesem Tag im Jahr 1734 der Pionier der modernen Imkerei Anton Janscha geboren.

Bienen – klein und unverzichtbar

Ziel des Weltbienentages ist es, das Bewusstsein für die immense Bedeutung der Bienen für Ökosysteme und Ernährungssicherheit zu schärfen. Denn die allermeisten Blütenpflanzen, darunter viele Obst- und Gemüsesorten, wie Äpfel, Kirschen, Zucchini oder Gurken, sind auf die Bestäubung durch Bienen angewiesen. Ohne sie wäre unser Speiseplan leerer – und unsere Landwirtschaft in ernster Gefahr. Aber auch die Imkerei und ihre globale Bedeutung für Ökologie und Landwirtschaft wird mit dem Gedenken an den Slowenischen Imker und erstem Direktor der kaiserlichen Hof-Imkerschule in Wien gefeiert.

Wenige Berufsimker liefern über die Hälfte des heimischen Honigs

Wie wichtig die Imkerei ist, fällt dort auf, wo sie fehlt und Ernten mager ausfallen. In Deutschland sorgen Imker nicht nur für die Produktion von authentischem, heimischem Honig, sondern auch für die zuverlässige Bestäubung in der Landwirtschaft – ein ökologischer und wirtschaftlicher Dienst von unschätzbarem Wert, für den sie bisher nicht entlohnt werden. Die professionell arbeitenden Erwerbs- und Berufsimker machen nur rund 4 Prozent aller deutschen Imker aus, produzieren dabei aber 60 % des gesamten heimischen Honigertrags. Werden sie vom Markt gedrängt und müssen ihre Betriebe schließen, gehen mit wenigen Imkern sehr große Mengen an Bienenvölkern und damit deren Bestäubungsleitung für die Bauern verloren.

Honigfälschungen: Verbraucher getäuscht – Berufsstand bedroht

Denn der Honigmarkt ist gerade massiv bedroht: Große Mengen an verfälschtem Honig landen hauptsächlich über Importe auf dem europäischen und deutschen Markt. Sie täuschen Verbraucher und schaden der Imkerei. Oft zu Dumpingpreisen verkauft, machen diese angeblichen Honige den Markt für ehrliche Imker kaputt. Zu Preisen von 2,99 € je Glas kann weltweit niemand authentischen und reinen Honig produzieren. Berufsimker decken diese Skandale seit Monaten auf und kämpfen aktiv dagegen an.

Verkaufsstellenkarte: Hier bekommt man authentischen, heimischen Honig

Screenshot Honigretten.de
Screenshot Honigretten.de

Auf der Aktions-Website honigretten.de vom Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbund erfährt man alles wichtige über die Honigverfälschung und, worauf jeder beim Honigkauf achten kann. Auf Nummer sicher geht, wer Honig direkt beim Imker vor Ort oder heimischen Imkerhonig im Supermarkt kauft. Ganz Neu: die Honig-Verkaufsstellenkarte auf honigretten.de. Per Postleitzahl oder Ort finden Honigliebhaber deutschlandweit authentischen, heimischen Honig direkt vom Erwerbsimker in ihrer Nähe – mit Adressen und Kontakt.
Infos und die Verkaufsstellenkarte unter: www.honigretten.de

Quellen:

  • Positionspapier des Deutschen Berufs- und Erwerbimkerbunds: https://berufsimker.de/wp-content/uploads/2023/12/DBIB-Positionspapier-231204.pdf
  • honigretten.de

18.05.2025/Berufsimkerbund/Janine Fritsch

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Medienkontakt: Janine Fritsch, presse(at)berufsimker.de

Pflanzenschutzmittel: Hochgiftige Neonicotinoide erhalten Notfallzulassung Mai 7, 2025

Ausgerechnet Acetaprimid, das 11.000 mal giftiger ist als gedacht, wurde zusammen mit anderen Mittel jetzt über Notfallzulassungen erneut erlaubt. Die als Alzheimer-Pestizide bekannt gewordenen Neonicotinoide dürfen auch bei Kartoffeln und in Kürze wohl auch bei anderen Gemüsesorten gespritzt werden. So gelangen sie in viele Nahrungsmittel – Imker fürchten um das Leben ihrer Honigbienen. Der DBIB, BUND Naturschutz Bayern und BNL kritisieren die Zulassungen scharf.

Imker sind auf giftfreie Landschaften angewiesen. Pestizide zerstören u.a. Gedächtnis und Orientierungsvermögen von Bienen. Foto: Janine Fritsch
Imker sind auf giftfreie Landschaften angewiesen. Pestizide zerstören u.a. Gedächtnis und Orientierungsvermögen von Bienen. Foto: Janine Fritsch

Zahlreiche Spritzmittel aus der Gruppe der Neonicotinoide haben vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit jetzt eine Notfallzulassung erhalten und dürfen auf deutsche und bayerische Felder ausgebracht werden.

Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIB), der BUND Naturschutz in Bayern und das Bündnis für Neonicotinoidfreie Landwirtschaft (BNL) kritisieren diesen Schritt scharf. Die BN-Agrarexpertin Rita Rott erklärt. „Es ist lange bekannt: Bereits kleinste Mengen dieser Stoffgruppe töten Insekten, sind giftig für Wasserlebewesen und schädigen das Nervensystem von Tier und Mensch. Deshalb wurden sie als Alzheimer-Pestizide bekannt. Vor allem bei Ungeborenen und Kleinkindern kann die Funktion von Nervenzellen und Gedächtnis gestört werden.“

Massive Belastung  von vielen Lebensmitteln

Trotzdem wurden Ende März der Einsatz von sechzehn Mitteln gegen die Schilf-Glasflügelzikade für zunächst 120 Tage erlaubt. Darunter sechs mit dem Neonicotinoid Acetamiprid und eines mit Flupyradifurone, alles Mittel, die die gesamte Pflanze giftig machen. Die Zikade befällt Zuckerrüben, aber auch Kartoffeln und einige Gemüsesorten. Die Mittel wurden Ende März bei Zuckerrüben erlaubt, seit Ende April können sie auch bei Kartoffeln eingesetzt werden. Der Einsatz bei weiteren Wurzelgemüsen wird laut BVL derzeit geprüft und dürfte in wenigen Wochen erfolgen. „Wir befürchten eine neue massive Belastung von Lebensmitteln nicht nur mit Acetamiprid selbst, sondern auch mit seinen Zerfallsprodukten. Denn die Halbwertszeit dieses Stoffes beträgt bis zu 450 Tage und damit verbleiben Rückstände sehr lange im Boden“, so Rott weiter.

Beitrag des Bayerische Rundfunk nach unserer Pressemeldung:

Verstöße gegen Auflagen – Gefahr für Honigbienen

Zudem sorgen sich Imker um ihre Bienen. Denn es wird nicht bekannt gegeben, auf welchen Flächen diese hochgiftigen Spritzmittel ausgebracht werden. Das war vor vier Jahren noch anders. Imker Matthias Rühl aus Sugenheim erinnert sich an seine Erfahrungen aus dem Jahr 2021 als bundesweit das Neonicotinoid Thiametoxam gegen Blattläuse über Saatbeize auf ca. 65.000 Hektar Böden ausgebracht wurde: „Da waren uns die Flächen bekannt und wir konnten unsere Bienenvölker rechtzeitig umstellen.“ Rühl ist auch Mitglied im BNL und beklagt, dass Auflagen oft nichts nutzen: „Unser Bündnis hat in Bayern nachgewiesen, dass die strengen gesetzlichen Auflagen von den Landwirten nicht annähernd eingehalten wurden.“

Systemische Wirkung und Abdrift in die Umwelt

Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Uni Hohenheim hat gezeigt, dass gerade der Wirkstoff Acetamiprid für bestimmte Insekten über 11.000-mal giftiger ist als vorgeschriebene Empfindlichkeitstests, zum Beispiel an Honigbienen, vermuten lassen. Darüber hatte auch der Berufsimkerbund (DBIB) berichtet. Weil der Stoff systemisch wirkt und sich in der ganzen Pflanze ausbreitet, wird er auch leichter verbreitet und z.B. bei Regen weit in die Umwelt abgeschwemmt. Während bislang bei Zuckerrüben mit einer Beize nur das Saatgut behandelt wurde, wird Acetaprimid großflächig auf die wachsenden Blätter gespritzt.

Ökologischer Kahlschlag und Gefahr für jeden Bürger

Insgesamt wurden für das Jahr 2025 nun 16 Notfallzulassungen gegen die Schilfglasflügelzikade erteilt. Auf über 125.000 Hektar soll gespritzt werden. Weitere Notfallzulassungen sind angeblich in Vorbereitung. Aufgrund der zu erwartenden massiven Abdrift wird aber eine weit größere Fläche von geschätzt über 500.000 Hektar betroffen sein. Zudem werden mehrfache Behandlungen empfohlen. Damit ist ein regelrechter ökologischer Kahlschlag in der Insektenwelt zu befürchten. Und auch Menschen sind direkt gefährdet, wenn Spaziergänger mit ihren Hunden oder spielende Kinder mit gespritzten Pflanzen in Kontakt kommen. Das BNL sieht in den sich ständig wiederholenden Notfallzulassungen nichts anderes als einen schleichenden Weg in die Dauernutzung.

Spritzen unnötig: Intelligente Fruchtfolge statt Pestizide

Claudia Lehner-Sepp vom BNL betont: „Eine Pestizidbehandlung und damit eine Gefährdung der Umwelt und unserer Lebensmittel wäre überhaupt nicht erforderlich, wenn eine vernünftige Fruchtfolge eingehalten würde, die den Lebenszyklus der Zikade stört. So mindert der Verzicht auf Wintergetreide nach Zuckerrüben und Kartoffeln den Befall wesentlich, wie eine Studie der Berner Fachhochschule zeigt“

Links und Quellen:

Rückfragen an

Matthias Rühl
Sprecher beim Bündnis für Neonicotinoidfreie Landwirtschaft
E-Mail: matthias.ruehl(at)t-online.de

Janine Fritsch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbund
Tel: 0151 / 651 68 241
E-Mail: presse(at)berufsimker.de

Rita Rott
Agrarreferentin, BUND Naturschutz
Tel. 0175 / 355 97 06
E-Mail: rita.rott(at)bund-naturschutz.de">rita.rott(at)bund-naturschutz.de


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Projekt velutina.de mit Meldestelle Mai 5, 2025

 

Screenshot

Auf der Projekt-Website velutina.de finden sich alle Informationen über die invasive Hornissenart Vespa velutina, ihre Verbreitung und Biologie, sowie Maßnahmen, die man selbst ergreifen kann.

Die Seite stellt eine Liste ehrenamtliche Ansprechpartner für die Asiatische Hornisse in ganz Deutschland zur Verfügung, die Fragen zur Bestimmung, Bekämpfung oder Prävention beantworten. Einige Ansprechpartner sind auch für Behörden tätig, die in diesem Fall auch Auskunft über die behördlichen Vorgehensweisen bei der Bekämpfung der Asiatischen Hornisse geben können.

Asiatische und europäische Hornisse im Vergleich.
Asiatische und europäische Hornisse im Vergleich. Foto: Reiner Jahn

Meldung von Sichtungen

Sichtungen der Asiatischen Hornisse sichtet, können -> hier gemeldet werden.

So helfen Sie, die Ausbreitung der Art besser zu verfolgen und rechtzeitig  gezielte Bekämpfungsmaßnahmen zu ergreifen.

Ansprechpartner beim Berufsimkerbund

Imker, Wespenberater und Velutina-Experte ist bei uns und im Projekt velutina.de
Thomas Beissel
Telefon: +49 (0)1578 9673943
thomas.beissel(at)berufsimker.de
thomas.beissel(at)velutina.de" data-colibri-id="164-c117">thomas.beissel(at)velutina.de
Betriebsanweisung Arbeitsschutz: Asiatische Hornisse Mai 5, 2025
Asiatische und europäische Hornisse im Vergleich.
Asiatische und europäische Hornisse im Vergleich. Foto: Reiner Jahn

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau hat im Februar 2025 eine Betriebsanweisung zum Umgang und zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei möglicher Gefährdung durch die Asiatische Hornisse herausgegeben. Das Merkblatt kann hier heruntergeladen und verwendet werden.

250201-Merkblatt-ba-asiatische-hornisse-SVLFG-2502

Stiftung Warentest blamiert sich mit Honigtest April 3, 2025

Discounterhonige im Test

Discounterhonige. Foto: B. Heuvel
Discounterhonige. Foto: B. Heuvel

Ein fragwürdiger Honigtest kursiert derzeit durch viele große Medien darunter WDR, Tagesschau und ZDF. Keine der Redaktionen hat genauer hingeschaut oder bei Imkerverbänden nachgefragt. Und das obwohl europaweit massive Verfälschungen, gerade bei Discounter- und Importhonigen, seit Monaten von den Verbänden nachgewiesen werden. Dass der jetzige Honigtest der Stiftung Warentest tendenziös, journalistisch nachlässig und fachlich voller Fehler steckt, lässt sich kaum übersehen. Dennoch wird er nicht hinterfragt.

Ein Gefälligkeitstest für wen?

Die Stiftung Warentest nennt sich selbst „unabhängig, objektiv, unbestechlich“. Doch mit ihrer Aprilausgabe hat sie Handelskonzernen und Honigabfüllern einen ordentlichen Gefallen getan. Die Aufgabe lautete: Wie können wir deutschen Imkerhonig, noch dazu im bekannten Glas vom Deutschen Imkerbund deutlich abwerten und gleichzeitig billige Mischhonige, zugekauft, vermengt und abgefüllt aus aller Herren Länder, so aufwerten, dass sie wieder kundentauglich werden? Denn genau die preisgünstigen Honige machen das Umsatzgros bei Abfüllern und großen Handelskonzernen aus.

Verbraucher kaufen hochwertiger

Offenbar hat sich etwas getan bei den Verkaufszahlen. Verbraucher sind nicht dumm. Ganz im Gegenteil. Sie wollen gute Qualität zu einem fairen Preis. Und vor allem wollen sie nicht betrogen werden. Die weitverbreitete Honigpanscherei mit Zuckersirup, die deutsche und europäische Berufsimker im letzten Jahr aufgedeckt haben, ist bei den Verbrauchern angekommen. Das hat vielerorts zu einem deutlich veränderten Verbraucherverhalten hin zu hochwertigen, authentischen Imkerhonigen geführt. Das bestätigt auch der Imkerverband Rheinland-Pfalz, der schon lange auf eine gute Öffentlichkeitsarbeit setzt.

Testergebnis offensichtlich gesteuert

Die Frage ist also, wie viel in diesem Test kommt wirklich von der Stiftung Warentest und wie viel wurde von außen auf das Ergebnis eingewirkt? Denn: Die wiederholt uneinheitlich angewandte sensorische Bewertung, bei der systematisch Imkerhonige abgewertet werden, die Discounterhonige jedoch nicht, wirft Fragen auf. Auch das Weglassen hochmoderner und für die Aufdeckung raffinierter Fälschungen elementarer Methoden, wie die von der EU-Kommission vor Jahren eingeführte HPAEC-PAD, muss man als bewusste Manipulation werten. Das Testergebnis wäre ein ganz anderes gewesen!

Guter Ruf ausgenutzt

Der immer noch gute Ruf der Stiftung Warentest wurde hier offenbar gezielt genutzt, um Medien und Kunden zu täuschen. Kaum jemand hinterfragt diese Institution. Keine Redaktion fragt sich, ob nach dem Honigskandal der letzten Monate dieses konträre Ergebnis wirklich echt sein kann. Die Stiftung Warentest genießt Vertrauen und gilt als unabhängig. Doch Verwaltungsrat und Kuratorium sind von Wirtschaftslobbyisten besetzt, Vertreter der Industrie vom BDI über den Markenverband bis zum Handelsverband Deutschland.

Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund hat zusammen mit dem Imkerverband Rheinland-Pfalz eine ausführliche Stellungnahme zu dem Test verfasst, in der die gravierendsten Fehler und systematischen Manipulationen ausführlich beschrieben sind.

Link zur gemeinsamen Stellungnahme des DBIB und LV RLP

Stellungnahme als pdf zum Download und Weitergabe

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03.04.2025 /3.000 Zeichen

Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbund e. V./ Janine Fritsch
Disclaimer: Der Artikel und seine Inhalte dürfen kostenfrei bei Nennung der Quelle verwendet werden. Text und Bilder unterliegen dem Urheberschutz. Quelle: Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbund

Stellungnahme zum Honigtest der Stiftung Warentest April 2, 2025

„Honig – Preiswerte überraschen“

Stiftung Warentest, Ausgabe 04/2025

Screenshot

Gemeinsame Stellungnahme des Deutschen Erwerbs- und Berufsimkerbund e.V. und Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.

Mit Erstaunen haben wir den Honig-Test der Stiftung Warentest (April 2025) gelesen. Weder wissenschaftliche Standards noch journalistische Sorgfalt werden hier eingehalten – ein Test, der seinen Namen nicht verdient.

Die Bewertung der Analysen wird an vielen Stellen auf den Kopf gestellt und das Ergebnis ins Gegenteil verkehrt. Während z. B. in der Honigsensorik bei Discounterhonigen klare Fehlarmomen nicht bewertet wurden, führten honigtypische und authentische Eigenschaften bei einem deutschen Imkerhonig zur Abwertung.

Insgesamt wirkt dieser Test, insbesondere vor dem Hintergrund der bisherigen EU-weiten Aufdeckungen von Honigverfälschungen, wie bestellt – ein Gefälligkeitsurteil. Stiftung Warentest ist längst kein unabhängiger Akteur mehr: Wirtschaft und Politik geben den Ton an. Seriös getestet wurde hier nicht – mindestens 10 von 24 Honigen, darunter Lidl (Platz 3) und Aldi Nord (Platz 5), hätten beim Sensoriktest ausgeschlossen oder zumindest mit mangelhaft bewertet werden müssen. Von den unzähligen handwerklichen Fehlern und wissenschaftlich ungenügenden Vorgehensweisen greifen wir im Folgenden nur zwei der gravierendsten heraus, um die Tragweite der Manipulation deutlich zu machen.

Stiftung Warentest blamiert sich bei sensorischer Beurteilung 

Vergleich von „Äpfel mit Birnen“
Im Test wurden deutsche Blütenhonige zusammen mit Mischhonigen aus verschiedenen Ländern und Kontinenten verglichen, ohne Kenntnis der genauen geografischen oder botanischen Herkunft. Aus einer solchen, nahezu unbegrenzten Vielfalt sensorischer Merkmale kann jedoch nichts korrekt abgeleitet werden. Man braucht immer einen Vergleichsstandard, um zu beurteilen, ob diese Blütenhonig-Mischungen typisch schmecken oder sensorische Fehler aufweisen. Mit anderen Worten: Man kann keinen deutschen Blütenhonig mit einem Mischhonig aus dem Ausland ohne Referenz sensorisch vergleichen.
Es stellt sich die Frage, welche Referenzproben bei dieser Bewertung verwendet wurden, um Abweichungen überhaupt bewerten zu können?

Fachbegriffe in negativem Kontext
Eine sensorische Analyse ist zunächst wertneutral. Es wird beschrieben, was wahrgenommen wird. Im Test wurden „animalische“ und „stallige“ Aromen pauschal als Fehler eingestuft und durchgängig in einen negativen Rahmen gesetzt. Diese Beschreibungen sind jedoch zentrale Fachbegriffe aus der internationalen sensorischen Analyse und die Aromen wichtige Kennzeichen der Authentizität bestimmter Blütenhonige. So zeigt der immer beliebtere Buchweizenhonig, als typisches Kennzeichen für einen authentischen Sortenhonig, eine animalische, an Pferdestall erinnernde Geruchskomponente, unabhängig vom sensorischen und geschmacklichen Gesamteindruck.
Es stellt sich die Frage, warum gerade diese von ungewohnten und im Allgemeinen eher als negativ empfundenen Begriffe hier direkt mit einem Fehler verknüpft werden? Viele positiv klingende Begriffe aus der Sensorik wie fruchtig, zitrusartig, blumig und warm kommen dagegen gar nicht vor. Gerade bei den getesteten deutschen Imkerhonigen müssten diese Aromen aufgrund ihrer Herkunft beschrieben sein. Selbst beim Testsieger würden wir zumindest blumige Geschmackskomponenten erwarten.

Rauch bei Discounterhonig nicht abgewertet
Bei 10 von 24 Honigen wurden Rauchnoten festgestellt. Obwohl nach internationalen Standards rauchige Aromen in Blütenhonigen in der Regel als „Off-Flavours“, d.h. Fehlaromen, und damit als Ausschlusskriterium zu bewerten sind, haben die Prüfer keine Abwertung vorgenommen. Rauch ist Zeichen einer fehlerhaften Verarbeitung, nicht natürlich und daher als erheblicher Mangel zu bewerten. Stiftung Warentest akzeptiert diese Fehlaromen interessanterweise z.B. bei den gut platzierten Honigen von Lidl, Aldi, Edeka und Langnese. Nach internationalen Standards wären diese 10 Honige bereits jetzt durchgefallen und mit ungenügend zu bewerten.
Es stellt sich die Frage, warum dieses klare Ausschlusskriterium nicht angewendet wird?

Kohl-Aroma bei deutschem Imkerhonig abgewertet, beim Testsieger nicht
Sortentypisch sind auch pflanzliche und kohlartige Aromen bei bestimmten Blütenhonigen wie Raps. Ein deutscher Blütenhonig vom Imker im DIB-Glas wurde mit diesem Aroma jedoch als untypisch und fehlerhaft abgewertet. Beim Testsieger hingegen fand diese Abwertung nicht statt. Auch dieser Honig ist ein Blütenhonig und hätte somit ebenfalls abgewertet werden müssen.
Es stellt sich die Frage, warum die Prüfer gleiche Aromen bei vergleichbaren Honigen unterschiedlich bewerten?

Stiftung Warentest verwendet veraltete Methodenauswahl

Der im Artikel zitierte Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund hat die DNA-Analyse im Oktober 2024 öffentlich in die Diskussion gebracht, um den immer raffinierteren Fälschungen besser auf die Spur zu kommen. Denn mittlerweile sind die in diesem Test angewendeten, „anerkannten“ Methoden eben nicht mehr fälschungssicher. Genau das hat auch das JRC (Joint Research Center) der EU-Kommission erkannt. Bei der im Test-Artikel ebenfalls referenzierten EU-Kontroll-Aktion „From the Hives“ wurden deshalb nicht nur erstmals mehrere Verfahren kombiniert, sondern auch aktuelle, dem wissenschaftlichen Stand der Technik entsprechende und auch neue Methoden angewandt:

  • 1H-NMR (Nuclear Magnetic Resonance Profiling) (Honey-ProfilingTM nach Bruker)
  • LC-HRMS (Liquid Chromatography-High Resolution Mass Spectrometry)
  • EA/LC-IRMS (Elemental Analyzer/Liquid Chromatography-Isotope Ratio Mass Spectrometry)
  • HPAEC-PAD (High-Performance Anion-Exchange Chromatography with Pulsed Amperometric Detection)

Keine HPAEC-PAD
Warum gerade die zentrale Nachweismethode der EU-Kommission (HPAEC-PAD, High-Performance Anion-Exchange Chromatography mit Pulsed Amperometric Detection) von Stiftung Warentest vollständig außer Acht gelassen wird, wirft erhebliche Fragen auf. Denn genau diese Methode trug maßgeblich zur Aufdeckung der damals schon unglaublich hohen Rate von 46% auffälliger Honigproben bei. Das bewusste Auslassen einer so wesentlichen Technologie erscheint aus wissenschaftlicher Perspektive nicht nachvollziehbar und beeinträchtigt die Aussagekraft der Resultate erheblich.

Verzicht auf 1H-NMR-Spektroskopie nach Bruker
Warum verwendet die Stiftung Warentest eine offenbar veraltete NMR-Methode, die erst bei 15% Verfälschungsgrad anschlägt, wenn es doch bereits seit Jahren eine validierte und weltweit etablierte, hochauflösende NMR-Methode gibt (¹H-NMR-Spektroskopie von Bruker)? Die Bruker Honey-Profiling-MethodeTM erkennt zuverlässig Abweichungen vom Reinheitsgrad sowie falsche Herkunfts- und Sortenangaben mithilfe einer globalen Datenbank von rund 28.500 Referenzproben aus über 50 Ländern.

Es stellt sich die Frage
, warum diese beiden modernen und gerade für die Fälschungsaufdeckung besonders wichtigen Analysemethode nicht angewendet wurden?

Auf diese Weise werden die Testergebnisse systematisch und erheblich verzerrt, was den Schluss nahelegt, dass Stiftung Warentest gar keine Verfälschungen finden wollte.

Verzicht auf die DNA-Methode

Darüber hinaus verzichtet die Stiftung Warentest auf eine weitere bewährte und offiziell anerkannte Methode. Die DNA-Analyse ist im BVL-Handbuch der amtlichen Untersuchungsmethoden (L 40.00-14 / 2012-07 zur Präparation von DNA aus Honig) gelistet und validiert. Sie entspricht dem aktuellen wissenschaftlichen Stand der Technik und es kann und darf unter objektiven Gesichtspunkten keine Ablehnung der Methode geben. Das Ignorieren wissenschaftlich etablierter Methoden lässt Voreingenommenheit vermuten und untergräbt die Glaubwürdigkeit des gesamten Tests.

Stiftung Warentest: alles andere als neutral

Die Stiftung Warentest gibt sich als neutrale Instanz. Sie wurde etabliert als Verbraucherschutzinstitution und hat sich einen guten Ruf erarbeitet. Sie genießt Vertrauen und gilt als unabhängig. Doch Verwaltungsrat und Kuratorium sind von Staatsbediensteten und Wirtschaftslobbyisten besetzt, Vertreter der Industrie vom BDI über den Markenverband bis zum Handelsverband Deutschland. Diese Strukturen lassen tief blicken, denn das Kuratorium kann bestimmen, was getestet wird und was nicht!

Der einstmals gute Ruf der Testredaktion wird nun offenbar gezielt benutzt und missbraucht. Testablauf und Testergebnis genügen keinesfalls der wissenschaftlichen Sorgfalt. Wir sehen den Test als einen politisch motivierten Gefallen, der die Glaubwürdigkeit neuer Testverfahren diskreditiert und Honigverfälschungen legitimieren soll.

DBIB und LVRPF, 02.04.2025


Stellungnahme als pdf zum Download und Weitergabe

Honig im Test | Stiftung Warentest