Berufsverband der Imkerinnen und Imker fordert Einführung eines Bienenhaltungsscheins für Freizeitbienenhalter
Burglauer, 12. April 2021 | DBIB Pressemeldung
Bienenhaltung ist zum Trend geworden, was nicht zuletzt durch die immer häufiger in Discountern, Fernsehen oder über Social Media angebotenen „alternativen“ Bienenbeuten, -kisten, -stämme, -boxen oder ähnliches zu beobachten ist. Beim Kauf solcher, vermeintlicher Neuigkeiten wird aber oft übersehen, dass Imkern auf einer jahrtausendealten Beschäftigung des Menschen mit der Natur beruht, aus der sich über einen langen Zeitraum hinweg ein heute klar definiertes Berufsbild entwickelt hat.
Annette Seehaus-Arnold, Präsidentin des Deutschen Berufs und Erwerbs Imker Bund erläutert dazu: „Imkerin bzw. Imker war und ist ein anerkannter Ausbildungsberuf. Darum fordern wir vom Deutsche Berufs und Erwerbs Imker Bund auch wieder die traditionelle Berufsbezeichnung „Imkerin“ bzw. „Imker“ zurück. Die heute übliche Benennung als „Tierwirt Fachrichtung Imkerei“ ist für die Allgemeinheit einfach nicht aussagekräftig genug, um uns Imkerinnen und Imker darin wiederzuerkennen. Eine Imkerin oder ein Imker kann sogar die Meisterprüfung ablegen und damit auch Lehrlinge ausbilden.“
Der Berufsverband der Erwerbsimkerinnen und -imker erkennt außerdem auch erfahrene Bienenhalterinnen und Bienenhalter, die über Jahre mindestens 30 Völker besitzen und betreuen, als Imkerin oder Imker an.
„Imkerinnen und Imker sorgen intensiv für ihre Bienen und deren Wohlergehen ebenso wie Landwirte ihre Hühner, Schweine oder Kühe betreuen. Vergleichbar den Kolleginnen und Kollegen aus der Landwirtschaft, bestreiten auch Berufs-Imkerinnen und -Imker ihren Lebensunterhalt – zumindest zu einem wesentlichen Teil – von den Schätzen ihrer Nutztiere, auch wenn diese wesentlich kleiner sind als die üblichen Bauernhoftiere,“ erklärt Imkermeister Klaus Ahrens, Vizepräsident des Deutschen Berufs und Erwerbs Imker Bund.
Darum empfiehlt der Deutsche Berufs und Erwerbs Imker Bund dringend – ähnlich wie es z. B. für die Haltung von Lamas oder Alpakas vorgeschrieben ist – auch für die Bienenhaltung die Ablegung entweder einer Prüfung oder wenigstens eines Sachkundenachweises zur Bestätigung der notwendigen Kenntnisse zur artgerechten Haltung von Bienen einzuführen. Denn oft wird aus falscher Bienenliebe eine Kiste mit Bienen angeschafft und diese werden aufgrund fehlender Kenntnisse nicht artgerecht betreut oder verwahrlosen gar. Hierin sieht der Berufsverband der deutschen Erwerbsimker einen klaren Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Honigbienen bedürfen wie jedes andere Nutztier besonderer Fürsorge. Verwahrloste Bienenschwärme können u. a. durch die Übertragung von Krankheiten eine Gefahr für anderen Bienen darstellen, finden unter Umständen keine geeignete Behausung mehr und sind dann dem Tod geweiht, da sie verhungern oder durch die Varroamilbe zu Grunde gehen, weil sie keine professionelle Schutzbehandlung gegen die Milbe erhalten.
Für Bienenfreunde, die Bienen als Hobby halten möchten, verlangt der Deutsche Berufs und Erwerbs Imker Bund zum Wohl der Bienen und auch aus tierschutzrechtlichen Gründen die Einführung eines „Bienenhaltungsscheins“ analog des Anglerscheins, der z.B. auch für Hobby-Angler erforderlich ist. Der Deutsche Berufs und Erwerbs Imker Bund schlägt für den Bienenhaltungsschein, der unter dem Begriff „Imkerführerschein“ bereits politisch diskutiert wird, die Qualifikation als „Freizeitbienenhalter“ vor, der Bienen betreut oder beherbergt. Wobei darauf hingewiesen werden muss, dass schon jetzt – nach aktueller Gesetzeslage – jeder, der Bienen hält, dazu verpflichtet ist, dies bei seinem örtlichen Veterinäramt zu melden, je nach Bundesland auch bei der Tierseuchenkasse und zudem deutschlandweit die Verpflichtung besteht, gegen die für Bienen lebensbedrohende Varroamilbe zu behandeln.
Als minimale Ausbildungsinhalte fordert der Deutsche Berufs und Erwerbs Imker Bund, der als Berufsverband der deutschen Imkerinnen und Imker auf ein Mitspracherecht bei der Festlegung der Inhalte besteht, einen Nachweis von Kenntnissen in den folgenden Grundlagenbereichen der Bienenhaltung: Biologie der Honigbiene, Völkerführung, Tierwohl, Bienengesundheit und Bienenkrankheiten, Lebensmittelhygiene und Gesetzesgrundlagen zum Honig sowie Varroamanagement. Die abschließende Prüfung soll von den örtlichen Veterinärämtern abgenommen werden um zu gewährleisten, dass dort auch gleich alle Bienenfreunde erfasst und ordnungsgemäß gemeldet werden. Die theoretischen Grundlagen können durch Eigenstudium erworben oder durch entsprechende Kurse vermittelt werden. Nach bestandener theoretischer Prüfung kann dann ein Praxiskurs besucht werden, um die notwendige Erfahrung im direkten Umgang mit den Bienen zu erlangen.