EU-Gerichtshof kippt Ausnahmen vom Verbot bienenschädlicher Pestizide

Neonikotinoide: Notfallzulassungen für Rübenbeizen EU-weit gestoppt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 19. Januar 2023 entschieden, dass den EU-Ländern keine befristeten Ausnahmen für verbotene, für Bienen schädliche Neonikotinoid-Pestizide mehr gewährt werden dürfen.

Das Gericht urteilte, dass die EU-Mitgliedstaaten keine Ausnahmeregelungen mehr gewähren dürfen, die die Verwendung von Saatgut, das mit nach EU-Recht „ausdrücklich verbotenen“ Pflanzenschutzmitteln behandelt wurde, vorübergehend erlauben.

Das Urteil erging im Anschluss an eine Klage der Umweltorganisationen Pesticide Action Network (PAN) Europe und Nature & Progrès Belgium zusammen mit einem belgischen Imker vor dem belgischen Verwaltungsgericht. Die Kläger wollten erreichen, dass die von Belgien erteilten Ausnahmeregelung für die Verwendung solcher Insektizide bei Zuckerrüben für nichtig erklärt werden. …

… Das Urteil „setzt dem zehnjährigen Missbrauch durch die Mitgliedstaaten mit dem Segen der Europäischen Kommission ein Ende“, sagte Hans Muilerman, Chemiebeauftragter bei PAN Europe. …

Die komplette, hier nur zitierte Nachricht ist zu finden auf: www.euractiv.de/section/landwirtschaft-und-ernahrung/news/eu-gerichtshof-kippt-ausnahmen-von-verbot-bienenschaedlicher-pestizide/


Siehe auch: www.agrarheute.com/pflanze/zuckerrueben/neonikotinoide-notfallzulassungen-fuer-ruebenbeizen-eu-weit-gestoppt-602652


 

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