Erfolg für Erwerbsimker bei Honigfälschung

Beschluss der Verbraucherschutzminister: auch nicht-offizielle Analysen sollen genutzt werden

In der Verbraucherschutzministerkonferenz wurde es dem Bund jetzt offiziell mitgeteilt: Die amtlichen Analyseverfahren reichen derzeit nicht aus, die ausgefeilten Fälschungstechniken aufzudecken. Private Labore und dem Stand der Technik entsprechende neueste Verfahren sollen sofort auch ohne offizielle Anerkennung einbezogen werden, bis das Nationale Referenzlabor einen aktualisierten Methodenpool erarbeitet hat.

Honig im Labor: Vorbereitung für den DNA-Test. Foto: EBPA
Honig im Labor: Vorbereitung für den DNA-Test. Foto: EBPA

Lange haben die Berufsimker für die Aufdeckung von Honigverfälschungen mit neuen Methoden gekämpft und dabei alle Hebel in Bewegung gesetzt – öffentlich und hinter den Kulissen. Jetzt gibt es einen großen Erfolg: In der Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder am 21. und 22. Mai in Berlin kam auch das Thema „Amtliche Untersuchungsmethoden gegen Honigverfälschungen“ auf den Tisch.

Die Verbraucherschutzminister und -senatoren haben nun weitreichende Beschlüsse gefasst. Unter anderem fordern sie den Bund auf schnellstmöglich zusätzlich zu den offiziellen und teils veralteten Verfahren auch neue, „von privaten Auftragslaboren verwendete Methoden“ für die amtliche Lebensmittelüberwachung einzusetzen. (1) Damit sollen nun also auch Methoden berücksichtigt werden, die bislang noch nicht in der Liste der Untersuchungsmethoden des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als standardisiert oder offiziell anerkannt gelten. Grundlage für diese klare Positionierung der Ministerkonferenz ist ein umfassendes Schreiben des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbunds und des Imkerverbands Rheinland-Pfalz, das im April an alle Staatssekretäre der 16 Bundesländer verschickt wurde. (2)

Grundlage für Beschlüsse: Bericht der Imkerverbände

In dem 5-seitigen Bericht zeigen die beiden Imkerverbände Schritt für Schritt auf, warum es höchste Zeit ist, dass die Lebensmittelüberwachung ihren Methodenpool offiziell um modernste Verfahren, wie es u.a. die DNA-Analyse ist, erweitert, dass sie private Labore einbinden kann, um die Behörden zu unterstützen, und dass auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese deutlich erweiterten Maßnahmen bereits vorliegen, um das sofort umzusetzen.

Vorbild: EU-Aktion From the Hives

Denn mit der Delegierte Verordnung (EU) 2019/625 und mit der Neufassung der Frühstücksrichtlinie im letzten Jahr bekamen die Behörden weit mehr Handlungsspielraum zum sofortigen Einsatz von modernen State-of-the-Art-Methoden der Lebensmittelanalyse an die Hand. Vorangegangen war die koordinierte Aktion der Europäischen Kommission „From the Hives“, bei der zwischen 2021 und 2022 insgesamt 320 Proben von Importhonigen an den EU-Grenzen gezogen wurden. Schon damals war die Quote der Honig unter Fälschungsverdacht mit 46 % immens hoch. Sie entsprachen nicht der Honigrichtlinie und waren mit Zuckersirup gestreckt. (3)

Kein weiteres Warten: Honigmarkt unter Druck

Ausschlaggebend für die Minister war auch, dass die Situation auf dem Honigmarkt nun keinen Aufschub mehr duldet. Durch die jahrelange Einfuhr von gepanschten Importhonigen zu Dumpingpreisen hat sich die Situation für die heimischen Berufsimker mittlerweile dramatisch zugespitzt. Klar ist: Mit den hiesigen hohen Erzeugerkosten kann niemand in einem unfairen Markt mithalten. Imker bleiben auf ihrem Honig sitzen und werden gezwungen unter Herstellungskosten zu verkaufen.

EU-Kommission: Amtliche Analysemethoden reichen nicht

Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat mit ihren Beschlüssen die jahrelange Vorarbeit der EU-Kommission berücksichtigt. Denn die Gemeinsame Forschungsstelle der EU (JRC) konnte das weit größer als bislang angenommene Ausmaß von Betrug am Honigmarkt nur aufdecken, weil sie „andere Methoden mit einer verbesserten Nachweisfähigkeit“, dem Bündel der etablierten Verfahren hinzugefügt haben. Auch diese Methoden waren noch nicht „offiziell anerkannt“ und gelistet, entsprachen aber dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Im EU-Bericht heißt es: „Die amtlichen Analysemethoden zur Feststellung der Authentizität von Honigen sind nicht weit genug entwickelt und nicht sensibel genug, um geringe und mittlere Verfälschungsgrade durch zugesetzte Zucker zu erkennen“. (3)

Betrüger nutzen die Schwächen

Und gerade die Kombination aller zur Verfügung stehenden Methoden scheint dabei der entscheidende Schlüssel zur Aufdeckung zu sein, denn so das JRC: „Betrüger nutzen die Schwächen der derzeitigen Methoden und passen den Grad der Verfälschungen (an die verwendeten Methoden, erg. d. Red.) entsprechend an.“

Sirupe, werden auf internationalen Messen angeboten mit Hinweis darauf, welche Analysen bestanden werden. Foto: EBPA
Sirupe, werden auf internationalen Messen angeboten mit Hinweis darauf, welche Analysen bestanden werden. Foto: EBPA

Jetzt liegt es an den Bundesbehörden

Vor allem Klimaschutzministerin Katrin Eder und Staatsekretär Dr. Erwin Manz ist der jetzige Durchbruch zu verdanken. Sie haben die Bedeutung der Methodenerweiterung für den Verbraucherschutz erkannt und die Forderung der Imker in die Konferenz eingebracht. Nun liegt es vor allem am Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die gefassten Beschlüsse schnell und konsequent umzusetzen, um die Verbraucher effektiv zu schützen und die Qualität von Honig nachhaltig sicherzustellen.

Die Originalbeschluss des Maßnahmenpakets ist im Presseprotokoll der VSMK, TOP 36, und die Argumente der Verbände dem Schreiben „Honigverfälschung: DNA-Analysemethoden für Honig – Amtliche Lebensmittelüberwachung“, vom Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIB) und Imkerverband Rheinland-Pfalz (IRP) zu entnehmen.

Quellen und Links

  1. Presseprotokoll Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) (23.5.25): https://berufsimker.de/wp-content/uploads/2025/05/250523-23.VSMK-Presseprotokoll-Honiganalyse-TOP36.pdf
  2. Schreiben Imkerverbände DBIB und IRP an die Staatssekretäre (9.4.25): https://berufsimker.de/wp-content/uploads/2025/05/Honiganalysen-Lebensmittelueberwachung-DBIB-250409.pdf
  3. EU-Kommission/Food Safety: JRC-Dokument „Sensible Information…“ (2021) https://food.ec.europa.eu/document/download/7186ec16-8f9d-4459-b155-f424ee6c7e3e_de?filename=official-controls_food-fraud_2021-2_honey_qandas_de.pdf
  4. EU-Aktion From the Hives (2023): https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC130227

 


27.05.2025/Berufsimkerbund/Janine Fritsch

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