Invasive Art auf der Unionsliste
Am 01.01.2015 trat die Verordnung (IAS-VO) der EU zum Umgang mit ausgewählten Invasiven Arten, welche auf einer regelmäßig fortgeschriebenen Unionsliste geführt werden, in Kraft. Aktuell sind 66 Tier- und Pflanzenarten auf dieser Liste geführt, darunter auch die Asiatische Hornisse. Als EU-Verordnung gilt diese unmittelbar. Darüber hinaus hat Deutschland mit den § 40a – 40f des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ergänzende Regelungen zum Umgang mit Invasiven Arten der Unionsliste eingeführt.
Im Umgang mit diesen 66 invasiven Arten wird unterschieden zwischen
- Art. 16 – Arten (Früherkennung), zu denen auch die Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax) zurzeit gezählt wird, sollen in einer frühen Phase der Invasion erkannt, gemeldet und möglichst unverzüglich beseitigt werden, damit keine Etablierung stattfinden kann.
- Art. 19 – Arten (Management), wie z.B. das Indische Springkraut oder der Waschbär, gelten als etablierte und zum Teil weit verbreitete Arten. Hier soll vor allem eine weitere Ausbreitung verhindert bzw. lokal Beseitigungen oder Eindämmungen der Populationen unter Kosten-Nutzen-Aspekten und sonstigen Umweltauswirkungen durchgeführt werden.
Für weitere Informationen, zum Aussehen und Verhalten der Asiatischen Hornisse und ihrer Abgrenzung zu anderen Arten, empfehlen wir die folgenden Merkblätter
Merkblatt des baden-württembergischen Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamts Aulendorf (STUA)
Merkblatt 2.7. Asiatische Hornisse Vespa velutina des Schweizer Bienengesundheitsdienstes
Infos zum Auftreten der Asiatischen Hornisse und die jeweiligen Meldestellen:
Baden-Württemberg
Auf Grund des Auftretens der Asiatischen Hornisse, insbesondere im Raum Karlsruhe und entlang der Rheinschiene, befindet sich Baden-Württemberg, vertreten durch das Umweltministerium, seit 2017 in einem Notifizierungsverfahren mit dem Bund (Bundesamt für Naturschutz), in dem regelmäßig über Nachweise der Art, geplante und durchgeführte Maßnahmen sowie deren Erfolg berichtet werden muss.
Mit diesem ausführlichen Schreiben informieren das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) und das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) umfassend über die Art, bereits durchgeführte und geplante Maßnahmen sowie die Meldewege in Baden-Württemberg.
Bitte Sichtungen in Baden-Württemberg umgehend melden an
- Regierungsbezirk Freiburg: invasivearten(at)rpf.bwl.de
- Regierungsbezirk Karlsruhe: invasivearten(at)rpk.bwl.de
- Regierungsbezirk Stuttgart: invasivearten(at)rps.bwl.de
- Regierungsbezirk Tübingen: invasivearten(at)rpt.bwl.de
Dabei sind folgende Angaben zwingend notwendig
- Fundort, möglichst genau mit Koordinaten-Angabe, Kartenausschnitt,
- Straße und Hausnummer
- Funddatum
- Name und Kontaktdaten des Finders
- Aussagekräftige Bilder des Tieres oder Nestes. Ohne Fotos können Nachweise nicht verifiziert und nicht weiterverfolgt werden.
Rheinland-Pfalz
Nachweise seit 2014.
Hessen
Nachweise seit 2019.
Hamburg
In Hamburg wurden 2019 erstmals einzelne Asiatische Hornissen entdeckt. Darauffolgende Nestfunde in 2020 bestätigen, dass sich diese als invasiv eingestufte, gebietsfremde Art auch in Norddeutschland ansiedelt und vermehrt. Jedoch gibt es keinen Anlass zur Beunruhigung, denn derzeit deutet nichts darauf hin, dass die Asiatische Hornisse in Mitteleuropa eine Gefahr für die natürliche Insektenvielfalt, unsere Bienenvölker oder gar den Menschen darstellt.
Nach dem Prinzip der Vorsorge und Schadensminimierung soll die Ausbreitung der Asiatischen Hornisse dennoch mit einem Netz aus Monitoring-Imkereien in der Metropolregion Hamburg überwacht und entdeckte Vorkommen beseitigt werden.
Hierzu wird in Hamburg und den angrenzenden Landkreisen der Nachbarbundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit Hilfe der ortsansässigen Imker*innen ein Netz aus Monitoring-Imkereien etabliert. Ausgestattet mit Info-Material, Bestimmungshilfen sowie Informationen aus Schulungen beobachten diese Imkereien ihre Bienenstände und melden Sichtungen der Asiatischen Hornisse über das AHlert-Portal. Mehr auf: www.ahlert-nord.de
Schweiz
Im jurassischen Fregiécourt wurde 2017 die erste asiatische Hornisse der Schweiz gefunden. Schweizer Imkerinnen und Imker sind seitdem dazu aufgefordert, die Augen offen zu halten und auffällige, verdächtige Insekten zur Identifikation zu melden. Ausführliche Informationen enthält das Merkblatt: 2.7. Asiatische Hornisse Vespa velutina des Bienengesundheitsdienstes.
Meldestelle für Sichtungen der Asiatischen Hornisse in der Schweiz ist der Bienengesundheitsdienst (BGD). Meldungen können entweder per Post an apiservice, Schwarzenburgstr. 161, 3003 Bern geschickt werden, als Foto an info(at)apiservice.ch oder über die Schweizer Telefon-Hotline 0800 274 274.