Arbeitsgruppe Bienengesundheit zur Novellierung der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV)

Wie im D.I.B. Aktuell 2/2021 auf Seite14 und in der Zeitschrift bienen&natur im Verbandsteil des D.I.B. auf Seite 61 mitgeteilt wurde, wurde auf Initiative des D.I.B. eine Arbeitsgruppe Bienengesundheit gebildet, die erstmals am 13.04.2021 virtuell tagte.

Nachdem sich die Amerikanische Faulbrut (AFB) Arbeitsgruppe des DBIB schon ab Herbst 2020 mit der AFB Thematik beschäftigt hat, haben wir vermutet, dass die Verbände DBIB und D.I.B. verschiedene Standpunkte in Hinblick auf eine mögliche Novellierung des Tiergesundheitsgesetzes vertreten werden. Da von vielen DBIB Mitgliedern der Wunsch geäußert worden war, enger mit dem D.I.B. zusammenzuarbeiten, hat der DBIB zu einer ersten gemeinsamen Video-Konferenz mit Vertretern des D.I.B. am 16.02.2021 eingeladen, um eine für beide Verbände tragbare Basis für das weitere Vorgehen zu schaffen. Bei dieser Gelegenheit haben wir klargestellt, dass es für Berufsimker*innen Erleichterungen geben muss, da diese sehr wohl in der Lage sind, mit der Amerikanischen Faulbrut umzugehen. In den meisten Bundesländern werden die AFB-Untersuchungen von Freizeitbienenhalter*innen durchgeführt, die häufig mit der hohen Völkerzahl von Berufsimker*innen überfordert sind. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass Berufsimker*innen, da diese in der Regel wandern, ihre Völker jährlich untersuchen lassen. Freizeitbienenhalter*innen, mit überwiegend festen Standplätzen wandern meist nicht. Schon dadurch übernehmen Berufsimker*innen sehr häufig das Monitoring ihrer Umgebung.

Parallel und unabhängig davon haben auch wir das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft angeschrieben und von Frau Klöckner bereits die Zusage erhalten, dass Vertreter*innen des DBIB bei der Überarbeitung der Bienenseuchen-Verordnung ebenfalls mit eingeladen werden.

Am 16.03.2021 fand dann die zweite Videokonferenz zwischen DBIB und D.I.B. statt. Dabei wurden noch einmal die verschiedenen Ansichten darlegt. Wir haben weiterhin eine Sonderlösung für die Berufsimker*innen gefordert und über eine Monitoringlösung für Freizeitbienenhalter*innen nachgedacht. Man einigte sich in dieser Konferenz drauf, dass die Leitlinie überarbeitet werden soll.

Am 20.04.2021 (eine Woche nach der ersten Sitzung der vom D.I.B. initiierten neuen Arbeitsgruppe Bienengesundheit) wurde gemeinsam besprochen, die Leitlinie anzupassen. Beide Verbände hatten daraufhin die Aufgabe, die für sie relevanten Punkte zu definieren und auszuarbeiten.

Außerdem fand am 20.04.2021 eine Videokonferenz mit dem Präsidenten des D.I.B. statt, um gemeinsame Presserklärungen abzustimmen, zur Bienengesundheit und weiteren Themen.

Aus der Presse erfuhren wir dann später, dass der D.I.B. in der Zwischenzeit – ohne unser Wissen – die Arbeitsgruppe Bienengesundheit gegründet hatte. Diese Arbeitsgruppe ist mit weiteren Arbeitsgruppen (AG der Bieneninstitute, Veterinärbehörden und FLI) im Austausch. Diese neue Arbeitsgruppe wurde also parallel zu unserer Gespräches-Serie mit dem D.I.B. gegründet, ohne uns mit einem Wort darüber zu informieren.

Angesichts dieses Vorgehens stellen sich für uns folgende Fragen:

  • Wurde die Gruppe so zusammengestellt, dass alle eine Linie vertreten?
  • Ist von vorneherein bereits vorgesehen, dass die Gesetzeslage so bleiben soll wie sie ist, oder will man die Gesetzgebung sogar noch verschärfen?
  • Wurden wir bewusst nicht eingeladen, da wir zu progressive oder innovative Forderungen stellen?
  • Sieht so eine Zusammenarbeit und eine neutrale, wissenschaftliche Herangehensweise an die Problematik des Umgangs mit der Amerikanischen Faulbrut im speziellen und mit der Bienengesundheit im allgemeinen aus?

Nach vielen Recherchen und Telefongesprächen bekamen wir gestern, am 18.06.2021, die Zusage, dass die AFB Arbeitsgruppe des DBIB in Zukunft mit am Tisch in der neuen Arbeitsgruppe Bienengesundheit sitzen wird. Wir werden nach wie vor auch für Deutschland eine Lösung fordern, die der neuen EU-Verordnung entspricht. Sollte es zu einer Novellierung der aktuellen Bienenseuchenverordnung kommen, haben wir auch für diesen Fall bereits unsere Forderungen aufgrund einer soliden Datenbasis erarbeitet und formuliert. Wir streben Regelungen an, die für Berufsimkereien keine existentiell bedrohlichen Folgen haben können. Denn ein Festhalten an der alten Leitlinie der Bienenseuchenverordnung bedeutet einen erheblichen Wettbewerbsnachteil für unsere Mitglieder innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten.

Im Rahmen dieser Diskussion sollte man auch bedenken und mit einbeziehen, dass es laut der Statistik des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft seit 2010 jährlich durchschnittlich ca. 200 Fälle der Amerikanischen Faulbrut in Deutschland gab. Im Vergleich dazu sterben an der Varroa-Milbe jährlich ca. 10-20 % aller Bienenvölker in Deutschland; das sind über 150.000 deutsche Bienenvölker. Allein diese Zahlen verdeutlichen die Unverhältnismäßigkeit der bisherigen Leitlinien der deutschen Bienenseuchenverordnung.


 

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