Warum genauere Kennzeichnung von Honig wichtig ist

Deutsche und europäische Erwerbsimker unterstützen Imkerbund-Forderungen

Über die sogenannte Honig-Richtlinie wird derzeit auf EU-Ebene abschließend verhandelt und damit die rechtlichen Bestimmungen rund um den Verkauf von Honig festgelegt. Warum die genauere Angabe zu Herkunft und Herstellung für Verbraucher die heimischen Imker unterstützt, erklärt der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund

Neue Frühstücksrichtlinie: Die Angabe EU/Nicht-EU auf dem Honigglas sagt dem Verbraucher nichts. Foto: Janine Fritsch
Imker fordern genauere Angaben auf dem Etikett: Die EU berät derzeit über die Neufassung der Honig-Richtlinie. Foto: J. Fritsch.

Klare Herkunftsangabe schützt auch Imker

Nicht nur für die Verbraucher, auch für die heimischen Imker müssen genauere Herkunfts- und Herstellungsangaben auf das Etikett: Imker-Verbände fordern akut bei der EU die Durchsetzung hoher Qualitätsstandards ein, insbesondere zur Trocknung und Pasteurisierung von Honig. In einer gemeinsamen Erklärung haben der Deutsche Imkerbund (DIB), der hauptsächlich Hobbyimker vertritt, und der österreichische Dachverband der Bienenzüchter nun klar Stellung bezogen und sich beim EU-Parlament in Sachen Honigrichtlinie aktiv eingesetzt. Dazu zählt auch die genaue Kennzeichnung der Herkunftsländer bei Honigmischungen, anstelle der bisherigen unklaren Angabe „aus EU/Nicht-EU Ländern“.

Keine Trocknung oder Erhitzung von Honig

Die Forderung der Imker die künstliche Trocknung von Honig verbieten zu lassen, hat weitreichende Gründe. In manchen Ländern wird Honig zu früh und damit unreif und zu nass geerntet, damit kann man einerseits den Sammeleifer der Bienen anregen und insgesamt mehr Nektareintrag und damit mehr „Honig“ertrag erreichen. Dem dann maschinell getrockneten Honig fehlen aber die Enzyme und wertvollen Inhaltsstoffe, die die Bienen bei natürlicher Reifung dem Honig aktiv hinzufügen. Für deutschen Honig ist diese Vakuum-Verdampfung deshalb bereits verboten. Denn das Ergebnis ist eben kein Honig, sondern einfach getrocknete Nektarmasse.

Genauso soll eine Pasteurisierung, also Erhitzung, die bei Importhonigen teilweise erfolgt, und bei der ebenfalls wertvolle Inhaltsstoffe zerstört werden können, ausdrücklich für den Kunden ausgewiesen werden.

Für Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb

Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund begrüßt den Einsatz vom Dachverband Biene Österreich und dem DIB und den gemeinsamen Konsens bezüglich der Forderungen an die EU. Denn indirekt tragen die Maßnahmen nicht nur zur Verbraucherinformation bei, sondern auch zu fairerem Wettbewerb auf dem Honigmarkt. Unsere heimische Imkerei kann mit den niedrigen Preisen der Importware nicht mehr mithalten.

Wer regional kauft, fördert unsere Landwirtschaft

Und noch mehr: Die heimischen Imkereien gewährleisten mit ihren Bienen auch die Bestäubung landwirtschaftlicher Kulturen. Das ist der Beitrag der gesamten Imkerschaft zur Ernährungssicherheit. Wenn nur noch billiger Importhonig gekauft wird und heimische Imker mit ihren Bienen aufgeben müssen, hat das Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Erträge bei uns.

Der Deutsche und der Europäische Berufsimkerbund (DBIB und EPBA) fordern die genaue Herkunftsangabe schon lange. „Wir freuen uns, dass die Kennzeichnung des Ursprungslands in Honigmischungen und die jeweilige prozentuale Angabe der Honiganteile auf allgemeinen Konsens trifft. Es sind unsere wesentlichen Forderungen“, sagt Bernhard Heuvel, Vizepräsident des DBIB. „Wir haben mit dem Deutschen Imkerbund (DIB) gesprochen und möchten nochmal klarstellen, warum diese Art der Kennzeichnung für uns und auch für die Verbraucher so wichtig ist.“ Denn in den letzten Jahren sind viele Firmen mit regional klingenden Namen auf den Markt gekommen, die zwar prominent auf dem Etikett regionale Herkunft und Herstellung suggerieren, dann aber in klein auf der Rückseite ihre tatsächliche „EU/Nicht-EU“-Herkunftsangabe enthüllen. Offensichtlich führt diese Kennzeichnung zu „nicht-informierten Kaufentscheidungen“. „Wir als Berufsimker müssen unseren Lebensunterhalt mit dem Honigverkauf bestreiten. Und deswegen ist diese Kennzeichnung für uns Honigproduzenten umso wichtiger.“ betont Heuvel.

Von der EU erhofft sich der DBIB eine Prozentregelung, die nur eine geringe Abweichungsmöglichkeit von höchstens 3 % nach oben oder unten erlaubt. Sonst würde die Herkunft zu sehr verschleiert. Und die Prozentangabe aller Herkünfte sollte durchgehend sein, und nicht nur die drei höchsten Anteile angeben, wie es zunächst diskutiert wurde. Auch hier würden dem Verbraucher sonst entscheidende Informationen vorenthalten.

„Veganer Honig“ ist Verbrauchertäuschung

Viele andere Vorschläge zur neuen Honigrichtlinie wären mit guten Absichten eingeführt worden – jedoch offensichtlich teilweise fachlich falsch, zu kompliziert in der Umsetzung, praxisfern oder sie führten zu Schlupflöchern für gefälschten Honig, erklärt Berufsimker Heuvel. Das gelte auch für Sonderbezeichnungen wie „Rohhonig“ oder „veganer Honig“. Solche Zusatzbegriffe würden den Verbraucher nur zusätzlich verwirren und eher mehr Erklärungen benötigen statt mehr Klarheit zu schaffen. „Honig ist Honig“ sagt der Vizepräsident des DBIB. „Da darf es keine Verwässerungen geben.“ Anscheinend sind Fälscher der Meinung, dass gepanschter Honig nicht mehr als „Honig“ durchgeht. Also vermarkten sie ihren Sirup mit an Honig angelehnten Wortschöpfungen. Aber: Eine Assoziation mit Honig ist dann Verbrauchertäuschung, denn Sirup aus Zucker bleibt Sirup und ist kein Honig. Eine neue Richtlinie muss also möglichst klar und einfach umzusetzen sein. Damit Schlupflöcher gar nicht erst entstehen.

DBIB bittet Verbraucher und Imker um Unterstützung

Der Deutsche Berufs- und Erwerbsimkerbund bittet alle Verbraucher und Imker sich aktiv zu beteiligen, mit den Europa-Abgeordneten ihrer Region zu sprechen und um Unterstützung zur Rettung des Honigmarktes zu bitten. Die oben genannten Positionen, d. h. die klare Nennung der Herkunftsländer mit möglichst genauen Prozentangaben und einfach gehaltenen Regeln, hat der DBIB gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und den Abgeordneten des Europäischen Parlaments in Gesprächen und Anhörungen vertreten. Die Verhandlungen auf europäischer Ebene gehen zurzeit in die heiße Phase.

30.01.2024 / 5.400 Zeichen
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Pressekontakt: Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbund e. V. (DBIB), presse(at)berufsimker.de, Janine Fritsch

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