Die Europäische Kommission hat drei Verordnungsentwürfe zur Änderung von Rückstandshöchstgehalten (Maximum Residue Limits – MRL) vorgelegt, die am 24./25. November 2025 im Ständigen Ausschuss „Pflanzenschutzmittelrückstände“ diskutiert wurden.
Cyflufenamid, Fenazaquin und Nikotin (TOP B.01)
Für Honig sind keine Änderungen der bisherigen Grenzwerte vorgesehen.
Cyflufenamid und Fenazaquin bleiben auf LOQ-Niveau, Nikotin unverändert.
- Aus Sicht der Imkerei ist daher kein unmittelbares neues Risiko zu erwarten.
Kupferverbindungen (TOP B.03)
Die Kommission plant eine deutliche Anhebung des Kupfer-MRL für Honig auf 1,5 mg/kg.
Hintergrund sind europaweit erhöhte Umweltgehalte, insbesondere aus dem Weinbau.
- Für die Bienengesundheit ergibt sich keine akute Gefährdung, jedoch bleibt die langfristige Kupferakkumulation in Böden ein Thema, das wir weiter aufmerksam begleiten.
Empfehlung des DBIB
Um sowohl Landwirte als auch Imkereien frühzeitig zu informieren und Konflikte zu vermeiden, schlägt der DBIB die Einrichtung eines zielgerichteten Informationsdienstes für Regionen mit relevanten Anwendungen vor:
- Weinbaugebiete (Kupfer)
- Hopfenanbaugebiete (Fenazaquin)
Ein gemeinsamer Informationskanal (Landwirtschaftsamt, Pflanzenschutzdienste, Imkerverbände) könnte praxisnahe Hinweise zu Spritzfenstern, Trachtzeiten und Bienenschutzmaßnahmen vermitteln.
Der DBIB wird die weitere Entwicklung eng begleiten und die Mitglieder zeitnah informieren.
Autor: Bernhard Heuvel, 28.11.2025