Maut – Imkerinnen und Imker (als Teil der Landwirtschaft) bleiben weiter befreit

Zum 1. Dezember 2023 haben sich nur die Mautsätze für Lkw erhöht.

Die Regelungen zur Mautpflicht von Fahrzeugen und zu den gesetzlichen Ausnahmen haben sich mit dem 1. Dezember 2023 nicht geändert! Land- und forstwirtschaftliche Betriebe bleiben nach wie vor von der Maut befreit.

Mehr dazu auf auf der Website des Bundesamt für Logistik und Mobilität unter www.balm.bund.de/DE/Themen/Lkw-Maut/lkw-maut.html

Dort findet man Folgendes:
Mautbefreite Fahrzeuge, die unter eine der im § 1 Absatz 2 Bundesfernstraßenmautgesetz vorgesehenen Ausnahmen fallen, sind:

neben vielen anderen, die unter 1.) bis 5.) aufgeführten,
6.) land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 7 des Güterkraftverkehrsgesetzes sowie den damit verbundenen Leerfahrten,…

Freiwillige Registrierung bei Toll Collect

Diese wird bei der Betreibergesellschaft geführt. Die Registrierung gilt für maximal 2 Jahre. Eine Verlängerung ist möglich. Weitere Details unter „Mautbefreiung“ auf www.toll-collect.de/de/toll_collect/rund_um_die_maut/mautbefreiung/mautbefreiung.html

Zusätzliche Informationen auf


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