Berufsausbildung zur Tierwirtin oder zum Tierwirt, Fachrichtung Imkerei
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau: Information zum Berufsbild und zur Berufsausbildung
Obwohl die meisten Imkerinnen und Imker ihre Imkerei als Freizeitbeschäftigung und Hobby betrachten, gibt es doch auch Imker*innen, die ihre Imkerei berufsmäßig betreiben. Dabei hat die heutige imkerliche Berufsausbildung einen langen geschichtlichen Hintergrund bis ins Mittelalter – auch die Zeidler des Mittelalters haben ihr Wissen an die nachfolgenden Generationen weitergegeben.
Die Imkerei ist ein sehr abwechslungsreicher Beruf, der hohe Einsatzbereitschaft und selbstständiges Arbeiten verlangt. Die Tätigkeit ist interessant, und man arbeitet sowohl in und mit der Natur als auch mit Menschen.
Zur Tätigkeit der Imker*innen gehören unter anderem: Betreuung der Bienenvölker, Aufzucht von Königinnen, Honigernte und -pflege, Holzarbeiten (z. B. Beutenbau und -reparatur), Wachsgewinnung und teilweise auch die Veredelung der Bienenprodukte Honig und Wachs. Auch kaufmännische und betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse müssen beherrscht werden.
Die reguläre Imkereiausbildung („Tierwirt*in, Fachrichtung Imkerei“) erfolgt in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb und dauert drei Jahre. Davon wird das erste Jahr als Berufsgrundschuljahr im agrarischen Bereich absolviert. Die beiden folgenden Jahre werden im Ausbildungsbetrieb abgeleistet. Nach dem ersten praktischen Jahr erfolgt eine Zwischenprüfung, zum Ende der Lehrzeit folgt die Abschlussprüfung Tierwirt*in, Fachrichtung Imkerei. Einen Antrag zu dieser Abschlussprüfung kann nach § 45/2 des Berufsbildungsgesetzes auch stellen, wer mindestens die eineinhalbfache Zeit der regulären Ausbildung beruflich in der Imkerei tätig war. Hierbei wird jedoch zusätzlich der Besuch von Fachlehrgängen zum Erwerb der erforderlichen theoretischen Kenntnisse unbedingt empfohlen.
Die meisten Absolvent*innen der Berufsausbildung bauen einen eigenen Imkereibetrieb auf. Hierbei sind die Kenntnisse und Erfahrungen aus der imkerlichen Berufsausbildung von großem Nutzen. Vereinzelt gibt es auch Stellen im Angestelltenverhältnis für eine ausgebildete Imkerin oder einen ausgebildeten Imker, z. B. an Bieneninstituten oder Universitäten. Eine interessante Variante stellt die Tätigkeit als Imker*in im Rahmen des Entwicklungsdienstes im Ausland dar.
Wem die Gehilfenprüfung noch zu wenig ist, kann sich nach dreijähriger beruflicher Tätigkeit in der Imkerei zur Meister*innenprüfung anmelden. Zur Imkermeister*innenprüfung kann sich aber auch melden, wer im landwirtschaftlichen Bereich eine Abschlussprüfung bestanden und danach die Imkerei drei Jahre berufsmäßig ausgeübt hat. So nehmen auch immer wieder Landwirt*innen, Gärtner*innen usw. an der Meister*innenprüfung teil. Ergänzend zur Praxiserfahrung ist es sinnvoll, entsprechende Vorbereitungslehrgänge zu absolvieren. Dazu zählen z. B. ein zweiwöchiger Lehrgang zur Berufsausbildung und Mitarbeiter*innenführung sowie ein dreiwöchiger fachlicher Vorbereitungslehrgang.
Meister*innenprüfungen werden nicht in jedem Bundesland durchgeführt, Termine gibt es im Wechsel in Veitshöchheim (Bayern), Mayen (Rheinland-Pfalz), Stuttgart-Hohenheim (Baden-Württemberg) und in Celle (Niedersachsen). Für Abschluss- und Meister*innenprüfungen gilt gleichermaßen: Die Zulassung erfolgt in dem Bundesland, in dem die oder der Prüfungsbewerber*in wohnt. Auskunft erteilen die jeweiligen Landwirtschaftsministerien beziehungsweise Landwirtschaftskammern, aber auch die Bieneninstitute.