Für die Bio-Branche gilt seit Januar 2022 mit der Öko-Verordnung (EU) 2018/848 ein neuer Rechtsrahmen. Der neue Leitfaden für Imkereien des FiBL Deutschland zeigt, worauf Bio-Imker*innen bei der Erstellung eines Vorsorgekonzeptes gegen Kontaminationen achten müssen. In der neuen EU-Öko-Verordnung 2018/848 werden die Vorsorgepflichten zur „Vermeidung des Vorhandenseins nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe“ konkretisiert. Alle Bio-Unternehmen müssen ein Konzept erstellen, mit dem kritische Risiken der Kontamination durch nicht zugelassene Erzeugnisse und Stoffe in ihrem Betrieb erfasst und durch Vorsorgemaßnahmen vermieden werden.
Alle Interessenten können den Leitfaden sowie die Arbeitshilfe (Excel-Datei) hier kostenlos downloaden.