Markennutzung

Anerkannter Fachbetrieb

„Berufsimker“ als Marke

Jedes Mitglied des Berufsimkerbunds darf das Berufsimkersiegel mit dem Zusatz „Anerkannter Fachbetrieb“ als Werbung und Qualitätsnachweis auf seinem Honigglas, auf der Webseite oder in Flyern nutzen. Voraussetzung ist, dass der QM-Zertifizierungsprozess erfolgreich durchlaufen wurde. Dann darf man mit dem offiziellen Titel „Anerkannter Fachbetrieb des DBIB“ als Qualitätsnachweis werben.

Alle Informationen dazu, welche Voraussetzungen notwendig sind und wie der Ablauf ist, gibt beim Berufsimkerbund Mike Gerdes. Der Berufsimker und DBIB-Landesgeschäftsführer in Nordrhein-Westfalen berät die Imker auch, welche Alternativen zum Biolabel für ihren Betrieb infrage kommen, denn es muss nicht immer „Bio“ sein. Auch die QM-Honig & Imkerei- oder die IFS-Food-Zertifizierung sind bei uns anerkannt. 

Kontakt: mike.gerdes@berufsimker.de

Das Zertifikat „Anerkannter Fachbetrieb“

Mit einer freiwilligen Kontrolle der Betriebs- und Produktionsstätte kann dieses Siegel von Mitgliedern des DBIB erworben werden. Eine Urkunde gibt es selbstverständlich auch dazu.

Bitte laden Sie sich den folgenden Antrag herunter und schicken ihn ausgefüllt und mit den nötigen Belegen an Fachbetrieb@Berufsimker.de

DBIB Siegel auf dem Glas: Berufsimker als Marke und Gütesiegel. Foto: Osterloh