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Berufsausbildung Tierwirt, Fachrichtung Imkerei

Obwohl die meisten Imker in Deutschland die Bienenhaltung als Freizeitbeschäftigung ausüben, gibt es auch Berufs- und Erwerbsimker, die haupt- oder nebenberuflich davon leben. Die Imkerei ist ein abwechslungsreicher Beruf, der hohe Einsatzbereitschaft und selbstständiges Arbeiten verlangt. Man arbeitet in und mit der Natur, mit den Bienen und auch mit Menschen. Zur Tätigkeit gehören unter anderem Betreuung der Bienenvölker, Königinnenaufzucht, Honigernte, Holzarbeiten, z. B. Beutenbau und -reparatur, Wachsgewinnung, evtl. die Veredelung von Bienenprodukten wie Honig und Wachs. Auch kaufmännische und betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse und Marketing müssen beherrscht werden. 

Die reguläre Ausbildung zum „Tierwirt, Fachrichtung Imkerei“ erfolgt nach dem dualen Prinzip mit Praxiseinheiten in einem in einem anerkannten Ausbildungsbetrieb und Theorieeinheiten an einem Bieneninstitut, z.B. am LAVES-Institut für Bienenkunde in Celle, und dauert drei Jahre. Davon wird das erste Jahr als Berufsgrundschuljahr im Agrarbereich, die beiden Folgejahre im Ausbildungsbetrieb absolviert. Nach dem ersten praktischen Jahr erfolgt eine Zwischenprüfung, zum Ende der Lehrzeit die Abschlussprüfung.

Zur Meisterprüfung kann man sich nach dreijähriger beruflicher Tätigkeit auch anmelden, wenn zuvor eine andere landwirtschaftliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde. So nehmen immer wieder Landwirte, Gärtner u.a. an der Meisterprüfung teil. Vorbereitungslehrgänge werden angeboten. Die meisten Absolventen bauen später ihren eigenen Imkereibetrieb auf. Vereinzelt werden Festanstellungen angeboten, sowohl an Bieneninstituten und Universitäten, als auch von Imkereibetrieben (s.u.).

Meisterprüfungen werden nicht in jedem Bundesland durchgeführt. Termine gibt es im Wechsel in Veitshöchheim (Bayern), Stuttgart-Hohenheim (Baden-Württemberg) Mayen (Rheinland-Pfalz) und Celle (Niedersachsen). Für Abschluss- und Meisterprüfungen gilt gleichermaßen: Die Zulassung erfolgt in dem Bundesland, in dem der Bewerber wohnt. Auskunft erteilen die jeweiligen Landwirtschaftsministerien beziehungsweise Landwirtschaftskammern und die Bieneninstitute.

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